PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 23.03.2020 Was für die Behandlung der Corona-Patienten medizinisch notwendig ist, muss finanziert werden!

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes

Stefanie Stoff-Ahnis

Mit Blick auf den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser, dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Mit dem heutigen Beschluss sendet die Bundesregierung das klare Signal, dass den Krankenhäusern ein umfassender Rettungsschirm im Kampf gegen die Corona-Epidemie aufgespannt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt dies ausdrücklich und steht an der Seite der Krankenhäuser.

Wir sind eine starke Solidargemeinschaft und gemeinsam steht die gesetzliche Krankenversicherung dafür ein, dass die Krankenhäuser die Finanzmittel bekommen, die sie für die Behandlung der Corona-Patienten brauchen.

Die erforderliche Liquidität muss jetzt schnell und zuverlässig zu den Krankenhäusern kommen, damit sie im Kampf gegen die Corona-Infektionen leisten können, was medizinisch notwendig ist“

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