STATEMENT - BERLIN, 16.09.2021 Über eine Milliarde Euro mehr für die ambulante Versorgung im Jahr 2022

GKV-Spitzenverband

Der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertretende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, hat gestern gegen die Stimmen der GKV die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2022 festgelegt.

Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2022 um 1,275 Prozent, das entspricht ca. 500 Millionen Euro. Weitere Vergütungselemente wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten und der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über 1,2 Milliarden Euro.

Mit der aktuell beschlossenen Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung, die über der des Vorjahres liegt, wird nochmals ein maßgeblicher Beitrag zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung der gesetzlich Versicherten im Jahr 2022 geleistet. Dies hat die GKV bereits seit Beginn der Corona-Pandemie in Form vielfältig geleisteter Finanzierungshilfen, wie z. B. den pandemiebedingten Ausgleichszahlungen an die Ärzteschaft in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro bei zum Teil deutlichen Leistungsrückgängen in einigen Fachgruppen, nachhaltig unter Beweis gestellt.

Während im Erweiterten Bewertungsausschuss die Honorarerhöhung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entschieden wurde, schaut die gesetzliche Krankenversicherung finanziell unsicheren Zeiten entgegen. Für die Stabilität des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im kommenden Jahr wäre ein zusätzlicher Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro notwendig. Die politische Entscheidung über diesen ergänzenden Bundeszuschuss wurde vom Bundesgesundheitsministerium kürzlich auf die Zeit nach der Wahl vertagt.

Nach der gestrigen Entscheidung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen auf dieser Basis Verhandlungen zur regionalen Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütungen in den Ländern zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern und Vertreterinnen der Krankenkassen geführt.