Nach der heutigen Einschätzung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu erwarten, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Bundesgesundheitsministerium für das kommende Jahr auf 1,1 Prozent festgelegt wird. Eine entsprechende Schätzung wurde heute mit den Stimmen der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes vom Schätzerkreis beschlossen. Anders bewerten hingegen die Experten der gesetzlichen Krankenversicherung die Situation im kommenden Jahr. Sie gehen davon aus, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 1,2 Prozent steigen sollte. Zu berücksichtigen ist aber, dass wesentliche Teile des erhöhten Finanzierungsbedarfs aus den Finanzreserven der Krankenkassen aufgefangen werden.
Zu dem Schätzerkreisergebnis erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Das kommende Jahr wird die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt auf der Ausgabenseite vor Herausforderungen stellen, soweit teilen wir die Sicht der Experten aus dem Bundesversicherungsamt und aus dem Bundesgesundheitsministerium. Während die Experten aus dem Bundesgesundheitsministerium mit einer um rd. 1,8 Mrd. Euro niedrigeren Ausgabenprognose deutlich Spielraum für Zusatzbeitragssatzsenkungen bei einzelnen Krankenkassen durch den verpflichtenden Abbau von Finanzreserven sehen, lassen sich für uns die hohen Mehrausgaben durch Reformgesetze nicht negieren. Statt sich angesichts der Anzeichen einer eintrübenden Konjunktur und der demografischen Entwicklung zurückzuhalten, hat der Gesetzgeber eine ausgabenträchtige Reform nach der anderen aufgelegt. Viele werden ab dem kommenden Jahr schrittweise ihre Finanzwirkung entfalten. Allein durch das Terminservicegesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kommen auf die GKV im nächsten Jahr rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu. Durch das MDK-Reformgesetz erwartet der GKV-Spitzenverband 2020 Mehrausgaben von mindestens einer Mrd. Euro. Würden die Reserven der GKV nicht für teure Reformen ausgegeben, könnten damit Zusatzbeitragsanhebungen für Beitragszahler in den kommenden Jahren vermieden werden“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund
Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den das Bundesgesundheitsministerium bis Monatsende auf Basis des Schätzerkreisergebnisses per Rechtsverordnung festsetzen muss, ist eine kalkulatorische Rechengröße. Die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen über die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen entscheiden.