Als reines Lippenbekenntnis zur Selbstverwaltung ohne inhaltliche Überzeugungskraft bezeichnen die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes die aktuellen Änderungen im Gesetzentwurf für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Zwar sei es ein Erfolg der Aktivitäten der Sozialpartner in den letzten Wochen und Monaten, dass der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes als Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhalten bleibt - anders als noch in den Vorfassungen des Gesetzentwurfes vorgesehen. Der jetzt neu hinzugekommene Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) aus hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen schwäche jedoch die Sozialpartner quasi durch die Hintertür und schränke die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft des GKV-Spitzenverbandes ein.
Neuer Ausschuss schwächt Arbeit von Selbstverwaltung und Vorstand
Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll der LKA bei allen versorgungsrelevanten Entscheidungen des Vorstandes sowie Richtlinien, Rahmenvorgaben oder vergleichbaren Entscheidungen zustimmen müssen und kann zu Beschlüssen des Verwaltungsrates Stellungnahmen abgeben.
„Der neue LKA und die ihm zugewiesenen Aufgaben schränken die Kompetenz der bestehenden Organe, den Verwaltungsrat und den Vorstand, erheblich ein. Dies bedeutet ebenso eine Schwächung der sozialen Selbstverwaltung wie die früheren Pläne des Referentenentwurfs und ist damit inakzeptabel. Mit der Änderung droht zudem, dass Entscheidungen für die Versorgung der Versicherten verzögert werden. Gerade ein Minister, der von den Akteuren in der Gesundheitsversorgung sachgerechte und zugleich zügige Entscheidungen erwartet, führt nun selbst eine neue bürokratische Hürde im GKV-Spitzenverband ein. Das passt nicht zusammen“, so Dr. Volker Hansen, amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. „Der LKA beschneidet die Kompetenzen des vom Verwaltungsrat gewählten Vorstandes, verlangsamt Entscheidungen und ist damit nicht im Interesse von Versicherten.“
Keine Verkleinerung des Verwaltungsrates
Im aktuellen Gesetzentwurf findet sich zudem ein Bekenntnis zur ausgeglichenen Repräsentanz von Frauen und Männern in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes.
„Dieser Punkt ist zeitgemäß und nachvollziehbar. Die Erfahrung von Frauen und Männern wird so künftig gleichberechtigt in die Arbeit der obersten Entscheidungsebenen der GKV einfließen“, so Uwe Klemens, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender. „Allerdings soll der Verwaltungsrat nach den aktuellen Plänen des Gesetzentwurfes auf maximal 40 Mitglieder verkleinert werden. Eine solche Verkleinerung des Verwaltungsrates ist weder notwendig noch sinnvoll.“