Heute hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) einen Anstieg der Honorare für 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Darin enthalten sind ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich für Ärztinnen und Ärzte. Zudem einigten sich Kassen- und Ärzteseite, künftig die Tarifverträge des Praxispersonals zeitnäher zu berücksichtigen. Der EBA setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“
Die Anpassungen im Detail:
- Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2024 um 3,85 Prozent, das entspricht rund 1,6 Milliarden Euro.
- Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent.
- Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.