„Durch die rückwirkende Verkürzung der Beanstandungsfrist von Abrechnungen für die gesetzlichen Krankenkassen waren diese gezwungen, schnell noch vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung Klagen einzureichen, um die Ansprüche der Krankenkassen und damit der Beitragszahler nicht zu verlieren“, sagte von Stackelberg, Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, der Nachrichtenagentur dpa.
Durch die „Hau-Ruck-Aktion der Bundesregierung“ gebe es nun zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten vor Ort. Deshalb begrüße er Initiativen aus den Ländern, bei regionalen Runden Tischen nach Lösungen zu suchen, wie aus der schwierigen Rechtslage das Beste gemacht werden könne, so von Stackelberg weiter. Die Kassen seien weiterhin bereit, die Fälle im konstruktiven Dialog zu klären. Dies gehe auch, ohne die Gerichte abzuwarten.
Hintergrund:
Aus den Portemonnaies der Beitragszahler fließen Jahr für Jahr rund 75 Milliarden Euro an die Kliniken. Wenn davon nur ein Prozent aufgrund fehlerhafter Abrechnungen fälschlicherweise gezahlt würde, wären das schon über 700 Millionen Euro. Deshalb müssen die Krankenkassen da genau hinschauen. Bisher hatten sie vier Jahre lang Zeit, Abrechnungen zu prüfen und zu viel gezahltes Geld zurückzufordern. Durch die rückwirkende Verkürzung der Beanstandungsfrist von Abrechnungen für die gesetzlichen Krankenkassen waren diese gezwungen, schnell noch vor dem In-Kraft-Treten dieser Neuregelung Klagen einzureichen, um die Ansprüche der Krankenkassen und damit der Beitragszahler nicht zu verlieren. Selbstverständlich stand und steht es dem Gesetzgeber frei, die Verjährungsfristen für die Zukunft von vier auf zwei Jahre zu verkürzen. Aber diese rückwirkende Rechtsänderung als Hau-Ruck-Aktion innerhalb weniger Tage hat die Krankenkassen zum Handeln gezwungen. Sie mussten Klagen einreichen, um nicht quasi über Nacht ihre Ansprüche zu verlieren.