Anlässlich der morgigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe jeder Bundesregierung. Ohne eine nachhaltige, solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann das jedoch auf Dauer nicht gelingen. Wir erleben derzeit was passiert, wenn seit über einem Jahrzehnt die politischen Entscheider leichtfertig mit dem Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler umgehen. Die Folgen sind leere Kassen und rapide steigende Krankenkassenbeiträge, ohne dass sich gleichzeitig die Versorgung der Menschen verbessert hat. Wir sprechen immerhin von 90 Prozent der Bevölkerung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert und versorgt werden.“
Ärztehonorarerhöhungsgesetz
„Die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen haben sich verständigt, in dieser Woche die Anhörungen zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz und zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz durchzuführen. Völlig offen ist, ob sich überhaupt noch Mehrheiten im Bundestag für diese Vorhaben finden.
Die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten zu verbessern ist ein wichtiges Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz läuft jedoch vor allem darauf hinaus, die Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte zu erhöhen. Durch die angepeilte Entbudgetierung wird die Versorgung nicht besser, nur teurer. Einerseits stark steigende Krankenkassenbeiträge und andererseits zusätzliche Honorarerhöhungen - das passt nicht zusammen.
Sinnvoll wäre dagegen, dass der Bundestag das verbleibende Zeitfenster für eine Verabschiedung der Notfallreform nutzt. Hier müssen dringend die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“