GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 01.07.2021 141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung

GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft

Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen. Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt. Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin vorhalten. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Auf diese 141 Kliniken haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.

„Eine gute Krankenhausversorgung lebt von dem Miteinander von spezialisierter Versorgung einerseits und der flächendeckenden Grundversorgung andererseits. Wir wollen, dass die Menschen überall im Land gut versorgt werden können und ein Krankenhaus der Grundversorgung stets in Reichweite ist. Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung benötigen. In dieser Pandemie hat das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut funktioniert. Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländlichen Regionen die Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes entstehen. Deshalb sind die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu sichern“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung ist ein wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV setzt sich für die Bewahrung und Fortentwicklung einer gleichwertigen Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für die Bevölkerung im ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist. Die für 2022 beschlossene Förderung bedarfsnotwendiger Kliniken ist ein wesentlicher Pfeiler zur Erhaltung einer homogenen Krankenhauslandschaft“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.

Veränderungen zum Vorjahr

Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind für 2022 nicht mehr in die Liste aufgenommen worden: Eins davon hat geschlossen, das andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.

Hintergrund:

  • Seit dem Jahr 2020 erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung in Höhe von 400.000 Euro pro Krankenhaus. Zur Identifizierung dieser Krankenhäuser vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene jährlich bis zum 30. Juni eine Liste der Krankenhäuser, welche die vom G-BA festgelegten Kriterien zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten.
  • Um eine flächendeckende Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin im ländlichen Raum sicherzustellen, fördern die gesetzlichen Krankenkassen seit 2021 zusätzlich Krankenhausstandorte mit einer bedarfsnotwendigen Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Erstmals wurden damit auch reine Kinderkliniken in die Pauschalförderung mit aufgenommen.
  • Ab 2021 erhalten bedarfsnotwendige Kliniken zu der Förderung in Höhe von 400.000 Euro ab der dritten bedarfsnotwenigen Fachabteilung zusätzlich 200.000 Euro je Fachabteilung.
  • Insgesamt erhalten die bedarfsnotwendigen Landkrankenhäuser im kommenden Jahr über diese Pauschalen eine Förderung in Höhe von 69,6 Millionen Euro.
  • Der Pauschalzuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.

Welche Kliniken erhalten die Zuschläge und in welcher Höhe?

  • Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es 400.000 Euro Pauschalförderung.
  • Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.
  • Ein Krankenhaus, das über die Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie, Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin (inkl. Basisnotfallversorgung Kinder) verfügt, erhält somit im nächsten Jahr 800.000 Euro Pauschalförderung für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser.

2022 verteilen sich die Zuschläge folgendermaßen:

  • 100 Krankenhäuser erhalten 400.000 Euro
  • 16 Krankenhäuser erhalten 600.000 Euro
  • 25 Krankenhäuser erhalten 800.000 Euro

Welche Krankenhäuser erhalten den Zuschlag?

  • Zuschlagsberechtigte Krankenhäuser müssen alle Kriterien des G-BA für diese Pauschalzuschläge erfüllen: 1. geringer Versorgungsbedarf, 2. bedarfsnotwendige Fachabteilungen und 3. Erreichbarkeitsmaß. Hier finden Sie eine Erläuterung der Kriterien (PDF, 409 KB).
  • Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Vorgaben des G-BA für Grundversorger, die mindestens die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorhalten, Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder nach den G-BA Notfallstufen-Regelungen erfüllen.

Dokumente und Links