Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird zunehmend zum Standard in der Versorgung. Das zeigen nun auch die Daten des ersten Quartals des Regelbetriebs im Verfahren zwischen den Arbeitgebenden und den Krankenkassen, die der GKV-Spitzenverband ausgewertet hat. Seit 1. Januar 2023 sind auch Arbeitgebende verpflichtet, die eAU zu nutzen und haben seitdem bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Arbeitnehmenden abgerufen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 waren es 5,9 Millionen eAU, die Arbeitgebende im Rahmen der freiwilligen Pilotierung abgerufen haben. Nach einem massiven Anstieg im Laufe des vergangenen Jahres stieg die Abrufquote durch Arbeitgebende von Januar bis März 2023 noch einmal um 60 Prozent.
Auch der digitale Versand von Ärztinnen und Ärzten an Krankenkassen zeigt, wie die eAU in der Praxis verankert ist: Allein im März 2023 wurden 12,9 Millionen eAU versandt, 13 Prozent mehr als im Februar. Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, Krankmeldungen digital auszustellen.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: "Die digitale Krankmeldung hat sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. Das zeigt: Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung in Deutschland voran."
eAU ermöglicht genaueren Blick auf Krankenstand
Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen in Deutschland nur grob geschätzt werden. Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben. In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen. Im Allgemeinen geht man bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr aus. Legt man diese Annahme zugrunde, ist mit rund 3 Millionen eAU, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, bereits heute der überwiegende Anteil der Krankmeldungen digital und übertrifft die bisher angenommene Anzahl der Krankmeldungen. Das eAU-Verfahren hat daher auch den Vorteil, dass Krankmeldungen künftig vollständiger erfasst werden und einen realistischeren Blick auf den Krankenstand der Arbeitnehmenden ermöglicht.
Datenaustausch über etablierte Prozesse
Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU an die Krankenkassen. Die Arbeitgebenden wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeitende sich krankgemeldet haben. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebenden und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie bei allen Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebenden und Krankenkassen der Abruf durch die Entgeltabrechnungssoftware über den hierfür schon bestehenden Kommunikationsserver genutzt. Alternativ können Betriebe zum Beispiel zertifizierte Ausfüllhilfen im Internet oder Zeiterfassungssysteme nutzen und den Abruf der eAU ihrer Arbeitnehmenden an externe Dienstleister wie Steuerbüros auslagern.
Automatisiertes Verfahren minimiert Verzögerungen
Die eAU entlastet nicht nur Versicherte, die ihre Krankmeldung nun nirgends mehr einreichen müssen. Auch für Arbeitgebende sind Verzögerungen im Regelfall ausgeschlossen, da das Verfahren, einmal von der ärztlichen Praxis angestoßen, weitgehend automatisch abläuft. Fordern Arbeitgebende aufgrund der Mitteilung der Arbeitnehmenden die eAU über den Kommunikationsserver bei der Krankenkasse ab, stellen diese die eAU-Daten automatisiert auf dem Server zum Abruf bereit. Fordern Arbeitgebende aufgrund der Mitteilung der Arbeitnehmenden die eAU bei der Krankenkasse ab, werden die eAU-Daten automatisiert auf dem Kommunikationsserver zum Abruf bereitgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Daten bei den Krankenkassen vorliegen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage eintreffen.
eAU-Verfahren weiter ausgebaut
Neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmende, die rund 90 Prozent des Volumens ausmachen, gibt es weitere Nachweise, die bereits jetzt im eAU-Verfahren integriert sind. So sind bereits seit Start des eAU-Verfahrens auch stationäre Krankenhauszeiten und AU-Bescheinigungen von Durchgangsärztinnen und -ärzten Teil des Verfahrens. Ab 1. Januar 2024 können auch Arbeitsagenturen von der eAU profitieren und die Krankmeldungen von Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, digital erhalten. Zudem hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Krankenkassen ab 2025 auch Reha-Zeiten digital zur Verfügung stellen.