PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 17.07.2024 Im Notfall endlich bedarfsgerecht versorgt

GKV-Spitzenverband

Stefanie Stoff-Ahnis

Heute beschließt die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz). In der gesundheitspolitischen Diskussion sind sich die beteiligten Akteure weitgehend einig, dass die Notaufnahmen überlastet sind, weil Hilfesuchende das Versorgungsangebot der niedergelassenen Ärzteschaft in der Akutversorgung nicht wahrnehmen.

Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Reform der Notfallversorgung sollen Patientinnen und Patienten gerade in gesundheitlich bedrohlichen Situationen einfacher in die richtige Versorgungsebene gelangen. Eine effiziente Steuerung der Hilfesuchenden versorgt diese schneller und bedarfsgerecht, gleichzeitig können Notaufnahmen und Rettungsstellen entlastet werden. Das NotfallGesetz enthält viele richtige Ansatzpunkte, um die Versorgung unserer Versicherten zu verbessern und wird von uns begrüßt.“

Den Zugang zu Versorgungsstrukturen erleichtern

Hilfesuchende sollen, so der Gesetzentwurf, effizient in die richtigen Versorgungsebenen geleitet werden, indem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Akutleitstellen einrichten, flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) aufgebaut werden, sowie Akutleitstellen und Rettungsleistellen in Form von Gesundheitsleitsystemen kooperieren.

Sicherstellungsauftrag der KVen wird konkretisiert

Der GKV-Spitzenverband unterstützt, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen in der notdienstlichen Akutversorgung nun konkretisiert wird. Hierbei soll die notdienstliche Akutversorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung 24 Stunden täglich in Fällen mit sofortigem medizinischen Behandlungserfordernis erfolgen, sich aber auf kurzfristig erforderliche Maßnahmen beschränken. Das ist im Grundsatz richtig und wichtig. Dennoch sollte ein Ausbau der bestehenden Strukturen mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personalprobleme stellen.

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet“, so Stoff-Ahnis, „im Internet bundesweit einheitlich über Sprechstundenzeiten der Vertragsärzteschaft zu informieren. Wir begrüßen die damit neu geschaffene Transparenz, denn sie kann für unsere Versicherten eine echte Hilfe sein, wenn sie eine Ärztin oder einen Arzt benötigen.“

Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle

INZ bzw. Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) werden an Krankenhäusern als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle für Hilfesuchende flächendeckend etabliert. Dort sind Notaufnahme und KV-Notdienstpraxis integriert und Patientinnen und Patienten gelangen durch ein Ersteinschätzungsverfahren direkt in die jeweils geeignete Versorgungsebene.

Beide Reformschritte werden vom GKV-Spitzenverband seit Langem für eine Reform der Notfallversorgung gefordert.

Änderungen im Gesetzentwurf notwendig – G-BA einbinden und Bürokratie abbauen

Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen die zentralen Strukturvorgaben für die Standortauswahl von INZ und für die Durchführung des Ersteinschätzungsverfahrens in den INZ sowie für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf der Bundesebene festgelegt werden. „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat als Institution der Selbstverwaltung dafür die Fachkompetenz und Erfahrung, deshalb sollte ihm diese Aufgabe übertragen werden“, betont Stoff-Ahnis.

Insgesamt müssen die vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen deutlich verschlankt werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Der derzeitige Entwurf sieht mehrere hundert (!) Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und KVen vor. Hinzu käme eine ähnlich hohe Anzahl an Kooperationsverträgen mit Rettungsdiensten sowie die Einrichtung gemeinsamer Organisationsgremien. Das würde zu enormen personellen und finanziellen Aufwänden führen und zu einer Zersplitterung der Versorgungslandschaft beitragen, nicht aber zu einer sinnvollen strukturierten Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen, wie sie die Patientinnen und Patienten benötigen.

Bundeseinheitliche Vorgaben für den Rettungsdienst noch in die Notfallreform einbinden

Über die bereits im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zur Neuordnung der Notfallversorgung hinaus sollte auch der Rettungsdienst Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens werden. Eine effiziente Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene und eine Reduzierung der Inanspruchnahme von Notaufnahmen kann nur erreicht werden, wenn auch im Rettungsdienst bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben, eine digitale Vernetzung sowie ein erfolgreicher Umbau der Vergütungssystematik umgesetzt werden. „Der Rettungsdienst ist ein zentraler Baustein der Notfallversorgung“, so Stoff-Ahnis. „Um die Rettungs- und Versorgungskette zu vervollständigen, muss beides zusammen gedacht und möglichst aus einer Hand gesetzlich geregelt werden. Das Handlungsfenster, um diese beiden wichtigen gesundheitspolitischen Vorhaben miteinander zu verschmelzen, ist diesen Sommer geöffnet.“

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