Es ist ein Armutszeugnis, dass Pflegerinnern und Pfleger in Deutschland dafür streiken müssen, dass die Krankenhäuser genug Pflegepersonal einstellen. Unter der Personalpolitik vieler Krankenhäuser leiden die Patientinnen und Patienten ebenso wie die Pflegekräfte. Dabei wird den Krankenhäusern jede Pflegekraft von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Es ist ein hoffungsvolles Signal, dass das Bundesgesundheitsministerium nun die Verbesserung der Pflege in den Krankenhäusern angeht. Allerdings haben wir die große Sorge, dass auf dem angekündigten Weg die Qualität der Pflege ebenso auf der Strecke bleibt, wie der längst überfällige Schritt zum Bürokratieabbau durch die zeitgemäße Nutzung der Digitalisierungsmöglichkeiten.
Die PPR 2.0 ist alter Wein in neuen Schläuchen
Statt ein System zu reaktivieren, welches in den 1990er Jahren schon mal gescheitert ist, wäre der Aufbruch in eine moderne Pflegepersonalbemessung der richtige Schritt. Laut BMG-Eckpunkten soll die PPR 2.0 das Ausmaß des Pflegekräftemangels transparent machen. Die Pflegequalität bleibt außen vor. Die PPR 2.0 kann auch keinen bedarfsgerechten Qualifikationsmix ermitteln, so wie im Koalitionsvertrag versprochen, da dieses Instrument nicht auf einen Qualifikationsmix abstellt. Für eine gute Versorgung pflegebedürftiger Patienten ist es aber wichtig, dass genügend Pflegfachkräfte, Pflegehilfskräfte und auch Personen der akademischen Pflegeberufe eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege übernehmen.
Koalitionsvertrag sieht weitergehende Schritte vor – Vorschlag der GKV
Statt mit der PPR 2.0 Tag für Tag durch das Pflegepersonal den Pflegebedarf bei allen Patienten neu erfassen zu lassen, schlagen wir eine auf digital erfassten Diagnosen und Pflegemaßnahmen aufbauende und damit bürokratiearme automatisierte Ableitung des täglich notwendigen Pflegepersonalbedarfs für die einzelnen Stationen vor. Damit würden wir endlich eine gute Pflege am Krankenbett erreichen, was für die Patientinnen und Patienten, aber auch die Pflegekräfte selbst, dringend notwendig ist. Das hierfür notwendige und von den Selbstverwaltungspartnern erarbeitete Entwicklungskonzept nach § 137k SGB V liegt dem BMG seit über einem halben Jahr vor. Der Bundesgesundheitsminister darf diesen gesetzlich bereits verankerten Ansatz nicht weiter ignorieren und sollte endlich grünes Licht für diese moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung geben.