Gute Nachrichten für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten: Die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen steigt um 5,85 Prozent. Dies hat die Schiedsstelle in ihrer Sitzung am 15.12.2021 festgelegt. Zusätzlich gibt es vom 1.1.2022 bis 30.9.2022 einen befristeten Zuschlag von 11,7 Prozent auf die bislang geltende Vergütung. Der Hintergrund: Die neue Vergütung hätte bereits im Frühjahr feststehen sollen. Dass die Verhandlungen so lange gedauert haben, soll jedoch nicht zulasten der Therapeutinnen und Therapeuten gehen. Deshalb erfolgt als Ausgleich der temporäre Zuschlag. Ab 1.10.2022 gilt dann die um 5,85 Prozent höhere Vergütung. Die Vereinbarungen treten zum 1.1.2022 in Kraft.
“Ich bin froh über das Ergebnis, denn mit dem neuen Vertrag herrscht nach langen Verhandlungen endlich Klarheit und Planungssicherheit für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten in Deutschland. Jetzt ist der Weg frei für die Verhandlung der Videotherapie, die wir so schnell wie möglich angehen wollen”, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Die vertraglichen Inhalte neben der Vergütung konnten Ergotherapie-Verbände und GKV-Spitzenverband bereits vor der gestrigen Schiedsstellen-Sitzung überwiegend im Konsens vereinbaren. Künftig profitieren die Ergotherapeutinnen und –therapeuten beispielsweise davon, dass neben den Regelleistungszeiten auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation klar vertraglich geregelt sind und entsprechend vergütet werden. Die Zulassungsempfehlungen wurden auf drei Seiten reduziert und damit entbürokratisiert. So ist nun ein Webstuhl als Teil der Praxisausstattung keine Voraussetzung mehr für die Zulassung. Fortbildungen sind in einer eigenen Anlage des Vertrags geregelt und und künftig auch digital möglich.
Der Vertrag sorgt nicht nur für eine höhere Vergütung und generelle Klarheit für die Ergotherapie. Jetzt ist auch der Weg frei für weitere wichtige Verhandlungen in diesem Bereich der Heilmittel-Versorgung: Als nächstes sollen die Rahmenbedingungen für die Videotherapie verhandelt werden. Noch bis Ende März 2022 gelten für die Ergotherapie Corona-Sonderregeln, die Videotherapie temporär ermöglichen. Das Ziel ist ein fließender Übergang dieser sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch den Therapeutinnen und Therapeuten beliebten Form der Therapie in die regelhafte Versorgung. Stefanie Stoff-Ahnis: “Ich hoffe sehr, dass die dafür notwendigen Verhandlungen noch in diesem Jahr geführt werden können. Der GKV-Spitzenverband steht dafür gerne bereit.”
Der neue Vertrag, die Anlagen und der zugehörige Fragenkatalog werden veröffentlicht, sobald der Beschluss der Schiedsstelle vorliegt.