Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2020/2021 eine durchweg positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018.
Aufgrund der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie erfolgten die Prüfungen von insgesamt 45 Transplantationsprogrammen im Berichtszeitraum in einem schriftlichen Verfahren auf Grundlage von Krankenakten bzw. mittels eines Webkonferenz-Systems. Die jährliche Visitation der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant) konnte vor Ort stattfinden sowie ergänzend im schriftlichen Verfahren. Die Prüfung der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) erfolgte schriftlich. „Damit konnten die Kommissionen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihren gesetzlichen Prüf-Auftrag vollumfänglich erfüllen“, berichtet der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz.
Geprüft wurde, ob bei den Angaben der Transplantationszentren für die von Eurotransplant geführte Warteliste die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes sowie entsprechender Rechtsverordnungen und Richtlinien eingehalten wurden. „Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagt der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. Hans Lippert.
Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht. „In der Vertrauensstelle gingen im Berichtszeitraum 2020/2021 insgesamt 22 Eingaben ein. Dabei handelte es sich um einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung sowie um Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden. Zudem gingen Anfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ein“, teilt der Leiter der Vertrauensstelle, Prof. Dr. Hans Lilie, mit.
Insbesondere um dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Kommissionen ihre abgeschlossenen Prüfberichte kontinuierlich auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Einmal im Jahr fassen sie ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der personenbezogenen Daten anonymisierten Kommissionsberichte auf der Internetseite der Bundesärztekammer.
Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.