Der Bericht untersucht die Prozess- und Ergebnisqualität, die bei den Pflegebedürftigen ankommt. Die dafür notwendigen Daten stammen aus Prüfungen der Medizinischen Dienste und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung im Jahr 2019. Insgesamt wurden 113.741 Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und 86.719 Pflegebedürftige aus der ambulanten Pflege in die Untersuchung einbezogen. In den Bericht sind zudem erstmals Daten aus Qualitätsprüfungen eingeflossen, die nach dem neuen Prüfverfahren für die stationäre Pflege in der Zeit von November 2019 bis März 2020 erfolgt sind. Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) veröffentlicht den Bericht auf Grundlage des § 114a Abs. 6 SGB XI.
Schwerpunktkapitel „Beschwerden“
Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf das Thema Beschwerden über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Insgesamt ist die Anzahl der gemeldeten Beschwerden im aktuellen Berichtszeitraum zurückgegangen. Gleichzeitig hat eine Verschiebung der eingehenden Beschwerden von der stationären zur ambulanten Pflege stattgefunden.
Auswirkungen der Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im vergangenen Jahr aus Infektionsschutzgründen nur wenige Qualitätsprüfungen erfolgen. Die Regelprüfungen werden im März 2021 unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und der regionalen Pandemielage wiederaufgenommen. Dabei werden von den Prüferinnen und Prüfern strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes gerne zur Verfügung.