Ab dem 1. Januar 2025 wird die wohnortnahe Versorgung von Dialysepatientinnen und -patienten mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von ca. 65 Millionen Euro vergütet, so dass die Gesamtausgaben für die ambulante Dialyseversorgung im nächsten Jahr auf insgesamt ca.1,7 Milliarden Euro steigen. Auf entsprechende Anpassungen von Struktur, Systematik und Anhebung der Kostenpauschalen für Zentrums- und Heimdialysen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband in dem Bewertungsausschuss im Dezember geeinigt. Ein richtiger Schritt, um die wohnortnahe Dialyseversorgung sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.
Die strukturellen Anpassungen fördern insbesondere Heimdialyse-Verfahren und Nachtdialysen, damit Dialysepatientinnen und -patienten ihren Alltag und auch am Arbeitsleben besser teilhaben können. Ebenso werden vor allem kleinere Dialysezentren gefördert, indem die Bewertungen der Kostenpauschalen differenziert nach Preisstufen in unterschiedlicher Höhe angepasst werden.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Damit unsere dialysepflichtigen Patientinnen und Patienten im kommenden Jahr insbesondere wohnortnah versorgt werden können, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ein zusätzliches Honorar von ca. 65 Millionen Euro an die ambulanten Dialyseeienrichtungen. Dabei entfallen etwa 50 Millionen Euro auf die Anhebung der Bewertung der Kostenpauschalen. 15 Millionen Euro fließen in den Strukturausbau, damit mehr Dialysepatientinnen und -patienten ihre Dialysebehandlung zuhause in vertrauter Umgebung erhalten können; hier soll vor allem der Anteil der Peritonealdialyse-Behandlungen erhöht werden. Wir erwarten für diese Summe auch weiterhin eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung unserer Versicherten durch die Ärzteschaft.“