STATEMENT - BERLIN, 26.05.2023 Erfolgsabhängige Erstattungsmodelle für Einmaltherapien umsetzbar gestalten

GKV-Spitzenverband

Neuartige Arzneimitteltherapien sind mit vielen Herausforderungen für die gesetzliche Krankenversicherung verbunden. So erfordern Gentherapien als Einmaltherapien eine Einmalzahlung, was für die Krankenkassen ein erhebliches Risiko in der Finanzierung dieser Behandlungen bedeutet. Aktuell haben die Zulassung von Gentherapien im Bereich der schweren Hämophilie die Debatte über die Bezahlbarkeit und Erstattungsmodelle für einmalig anzuwendende Therapien erneut angestoßen. Denn: Sollte die Gentherapie nicht, nur teilweise oder nicht anhaltend wirken, muss trotz durchgeführter und finanzierter Gentherapie die Dauerbehandlung mit den Gerinnungsfaktor-Arzneimitteln fortgesetzt bzw. wieder eingesetzt werden. Höhere Kosten sind die Folge.

Es liegen unterschiedliche Vorschläge auf dem Tisch, wie dieses Risiko vertraglich und beim Preis berücksichtigt werden kann. Aber nicht alle sind umsetzbar. Wie ein erfolgsabhängiges Erstattungsmodell für Einmaltherapien gestaltet werden kann, darum geht es im Fachartikel beim Observer Gesundheit.

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