Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 26. September 2024 eine wichtige Entscheidung zugunsten von Neugeborenen und Säuglingen getroffen. Sie haben sich kurzfristig auf die Vergütung des Arzneimittels „Nirsevimab“, das seit kurzem zur Vorbeugung von schweren Infektionen durch das RS-Virus empfohlen wird, geeinigt. Damit hat die Selbstverwaltung in kürzester Zeit einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge für die kleinsten und schutzbedürftigsten Versicherten geleistet.
Erst vor gut zwei Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium mit einer Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen das RS-Virus erstmals den Anspruch von Versicherten, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf die prophylaktische Gabe eines monoklonalen Antikörpers geregelt. Die Verordnung des Ministeriums und die Stiko-Empfehlung sehen vor, dass Kinder, die zwischen Oktober und März geboren wurden, möglichst noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus den monoklonalen Antikörper erhalten können. Nun hat die Selbstverwaltung mit der Vereinbarung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Prophylaxe für alle Krankenhäuser, die Neugeborene und Säuglinge versorgen, vergütet wird. Auf Grund der schnellen und erfolgreichen Einigung der Selbstverwaltungspartner können alle Neugeborenen bereits vor der anstehenden Infektionswelle davon profitieren.