ERKLÄRUNG DES VERWALTUNGSRATES - BERLIN, 31.08.2023 Positionspapier des Verwaltungsrates zu den Bund-Länder-Eckpunkten der Krankenhausreform beschlossen

GKV-Spitzenverband

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat auf seiner Verwaltungsratssitzung am 31.08.2023 ein Positionspapier zu den Bund-Länder-Eckpunkten der Krankenhausreform beschlossen.

In der Krankenhausversorgung ist eine Strukturreform überfällig, um eine zukunftsorientierte Patientenversorgung sicherzustellen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes begrüßt vor diesem Hintergrund, dass sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt haben. Im Rahmen des anlaufenden Gesetzgebungsprozesses sollten die Restrukturierung und Modernisierung der Krankenhauslandschaft mit begleitender Leistungskonzentration, eine flächendeckende Grundversorgung, Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Sinne einer verbesserten Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie die Finanzierbarkeit handlungsleitend sein.

Das Positionspapier verhält sich zu folgenden sieben Themenschwerpunkten:

  • Leistungsgruppen zur Strukturierung und Qualitätsverbesserung nutzen
  • Vorhaltefinanzierung: Notwendig, aber kein Ersatz für Investitionsfinanzierung der Länder
  • Level 1i-Krankenhäuser zur Basisversorgung
  • Leistungsgruppen als Ergänzung zur notwendigen Qualitätssicherung des G-BA
  • Konsequente Ambulantisierung weiter vorantreiben
  • Unmittelbare Einbindung der Selbstverwaltung in Entscheidungsstrukturen
  • Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern nicht auf die GKV abwälzen

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