GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 12.12.2018 Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt um 13,7 Prozent

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Geburtshäuser, die durch Hebammen geführt werden, haben für die kommenden drei Jahre finanzielle Planungssicherheit, um Schwangere bei ambulanten Geburten zu betreuen. Nach intensiven gemeinsamen Verhandlungen haben sich die Vertragspartner - der GKV-Spitzenverband sowie der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser - auf eine Anhebung der Betriebskostenpauschale verständigt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen neben den eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus auch die entsprechenden Betriebskosten für die räumliche und sachliche Ausstattung sowie für eine zusätzliche Personalbereitstellung mit einer Pauschale. Diese steigt ab dem 1. Januar 2019 von derzeit 707 Euro auf 804 Euro pro Geburt. Das bedeutet eine Steigerung um 13,7 Prozent.

„Für die Vertragspartner stellt das Verhandlungsergebnis einen echten Erfolg dar, der durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten möglich wurde“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Auch Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, sowie Dr. Christine Bruhn, Vorstand im Netzwerk der Geburtshäuser, und Reinhild Bohlmann, Vorsitzende des Bunds freiberuflicher Hebammen, äußern sich sehr zufrieden über das Ergebnis, das letztlich den Schwangeren zugutekommt.

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