Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich auf eine Übergangsfrist für die überarbeitete regelmäßige Gesundheitsuntersuchung verständigt.
Eine schnelle und notwendige Klarstellung haben heute in Berlin die KBV und der GKV-Spitzenverband erzielt. So vereinbarten beide Seiten, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) durchgeführt worden ist, noch bis zum 30. September 2019 das „alte“ zweijährige Untersuchungsintervall gilt.
Zum Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Richtlinie zur Gesundheitsuntersuchung angepasst. Insbesondere wurden die Leistungen ausgeweitet und die Untersuchungsintervalle für Versicherte ab 35 Jahre von zwei auf drei Jahre verlängert.