Zu der Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen nicht-invasive molekulargenetische Tests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 finanzieren sollen, erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Derzeit laufen die Beratungen und das Anhörungsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss, ob und ggf. unter welchen Rahmenbedingungen dieser Test den geltenden Regeln zufolge in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll. Im Gemeinsamen Bundesausschuss geht es um die medizinisch-wissenschaftliche Bewertung eines diagnostischen Tests auf Basis des Sozialgesetzbuches V und der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Es geht bei der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht um die Zulassung dieses Tests. Der Test ist schon seit Jahren verfügbar. Es geht allein um die Frage, ob der Test von den Krankenkassen finanziert werden soll oder ob die Frauen diesen selbst bezahlen müssen bzw. auf die von den Krankenkassen bezahlte, aber riskantere Fruchtwasseruntersuchung verwiesen werden.
Die grundsätzliche Frage lautet aber, ob wir als Gesellschaft überhaupt wollen, dass solche Tests durchgeführt werden und, falls ja, unter welchen Bedingungen. Diese Frage können und sollen allerdings nicht Krankenkassen, Ärzteverbände und Krankenhausvertreter entscheiden, sondern dies muss von der gesamten Gesellschaft entschieden werden, vertreten durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Diese grundlegende ethische Debatte gehört in den Deutschen Bundestag, dort muss entschieden werden.“