„Aktuell haben wir um die 1.000 Krankenhäuser für den absoluten Notfall gelistet. Diese Häuser halten 85 Prozent aller bundesweiten Intensivbetten vor und sie können von 97 Prozent der Bevölkerung innerhalb einer halben Stunde mit dem Auto erreicht werden. Die flächendeckende Notfallversorgung ist also gesichert.
Bislang haben genau diese 1.000 Notfallkrankenhäuser auch das Gros der Covid-Erkrankten qualifiziert versorgt. Sollten wir trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einen erhöhten Bedarf an Intensivbetten bekommen, werden zuerst die Kliniken der umfassenden und erweiterten Notfallstufe freigehalten, dann folgen die der Basisnotfallversorgung. In all diesen Notfallkrankenhäusern können beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten durch qualifiziertes Personal und mit der erforderlichen Ausstattung gut versorgt werden“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Mit Blick auf die andauernde Corona-Pandemie wurde mit dem ‚Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer Epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ festgelegt, dass für Covid-Patienten und -Patientinnen unter bestimmten pandemischen Voraussetzungen ausreichend Intensivbetten in Notfallkrankenhäusern verfügbar sein müssen. Notfallkrankenhäuser sind geeignete Kliniken, die für die Behandlung von Covid-Patienten und –Patientinnen qualifiziert sind.
Anders als die ersten noch undifferenzierten Leerstandspauschalen konzentriert sich die Hilfe jetzt auf die stark vom Infektionsgeschehen betroffene Regionen und auf die Häuser mit erweiterter und umfassender Notfallversorgung.
Die Notfallstufen-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA (§ 136c Absatz 4 SGB V) sieht vor:
- Krankenhäuser der umfassenden Notfallstufe halten eine Intensivstation mit mindestens 20 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit vor,
- Krankenhäuser der erweiterten Notfallversorgung halten eine Intensivstation mit mindestens zehn Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit vor,
- Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung halten eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten vor, von denen mindestens drei mit Beatmungsmöglichkeit ausgestattet sind.
Die jeweiligen Landesbehörden bestimmen die regionalen Krankenhäuser nach der Notfallstufen-Regelung des G-BAs. Diese Notfallkrankenhäuser setzen zugunsten der Covid-Patienten-Versorgung planbare Aufnahmen oder verschiebbare Operationen aus. Für etwaige Einnahmeausfälle erhalten diese Notfallkrankenhäuser ab dem 18.11.2020 Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds. Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte nun eine standortbezogene Auflistung der Notfallkrankenhäuser, die nach den Notfallstufen-Regelungen des G-BA voraussichtlich einer Notfallstufe zuzuordnen sind.