Mit dieser gemeinsam von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarerhöhung wird den gestiegenen Hygieneanforderungen bei ambulanten Operationen in Arztpraxen Rechnung getragen. Die Honorarerhöhung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024. Die zusätzliche Vergütung fließt in Form von Zuschlägen auf ambulante Operationsleistungen, die sich je nach Art und Schwere des Eingriffs zwischen 3,34 Euro und 62,18 Euro bewegen. Auch die zuletzt öffentlich diskutierten Vergütungen bei den Mandeloperationen profitieren von dieser Erhöhung. So steigt beispielsweise die Vergütung der einfachen Adenotomie um fast 12 % (+13,13 Euro).
„Der Beschluss des Bewertungsausschusses zeigt, dass die Partner der Selbstverwaltung auch ohne gesetzliche Eingriffe und Vorgaben zielgenaue, sachgerechte Entscheidungen für die Funktionsfähigkeit einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung treffen. Mit dieser erneuten Erhöhung der Vergütung ambulanter Operationen wird ein weiterer Schritt zu einer Ambulantisierung der Versorgung getan. Medizinisch unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden, ist und bleibt ein wichtiges Anliegen zum Wohle unserer Versicherten“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes.
Finanziert werden über die Hygienezuschläge insbesondere Maßnahmen, die der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) entsprechen. Hierzu gehören beispielsweise die Neueinstellung oder Aufstockung von qualifiziertem Hygienepersonal, die Fort- und Weiterbildung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes sowie externe Beratungsleistungen, z. B. durch externe Krankenhaushygieniker.
Bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 hatte der Bewertungsausschuss Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung von Operationsleistungen, ebenfalls mit einem Gesamtvolumen von 60 Mio. Euro, beschlossen.