Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz muss die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Das gemeinsame Ziel aller Akteure muss doch sein, die Krankenhauslandschaft so umzubauen, dass die Menschen zukünftig bundesweit bedarfsgerecht und qualitätsgesichert versorgt werden. Der Auf- und Umbau der stationären Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Keinesfalls darf die Krankenhausreform nur durch immer weiter steigende GKV-Beitragsmittel gezahlt werden. Der Transformationsfonds - wie im Gesetzentwurf vorgelegt - ist verfassungswidrig und wird vom GKV-Spitzenverband abgelehnt.“
Der Mensch in den Mittelpunkt
„Wir begrüßen grundsätzlich, dass mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen die Krankenhauslandschaft nach bundeseinheitlichen Kriterien strukturiert und vereinheitlicht werden soll. Hierdurch wird bloße Gelegenheitsversorgung ohne die notwendige Erfahrung und Routine vermieden. Wir halten es für dringend geboten, den Menschen mit seinen Bedürfnissen und weniger die Krankenhäuser mit ihren Erwartungen wieder in den Mittelpunkt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zu rücken. Für uns heißt das konkret:
Gelegenheitsversorgung muss verhindert werden, damit Patientinnen und Patienten besser versorgt werden. Angebote von Kliniken, die für die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen nicht benötigt werden, sind abzubauen, denn das ermöglicht den knappen Fachkräften, in den Kliniken und Abteilungen zu arbeiten, wo sie für die gute Versorgung dringend gebraucht werden. Die Leistungsgruppen, Qualitätsstandards und die Vorhaltevergütung müssen durch die Partner der Selbstverwaltung weiterentwickelt werden, denn dort liegen Erfahrung und Expertise.“
Mehr Wirtschaftlichkeit durch Einzelfallprüfungen
„Zumindest ein Lichtblick ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Abkehr von der Stichprobenprüfung von Krankenhausabrechnungen signalisiert hat. Um zusätzliche erhebliche Mehrbelastungen für die GKV-Versicherten zu verhindern, muss an der bisherigen Einzelfallprüfung festgehalten werden. Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung bleibt es bei der einzelfallbezogenen Abrechnung, sodass weiter leistungsbezogene Prüfungen erforderlich sind. Sachgerecht wäre es, Einzelfallprüfungen durch das quartalsbezogene Prüfquotensystem zu entschlacken und falsche Rechnungen durchgängig und bürokratiearm durch einen einheitlichen Rechnungsaufschlag zu sanktionieren.“