Zur 1. Lesung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Im medizinischen Notfall müssen Betroffene zentrale Anlaufstellen vorfinden, in denen sie schnell und bedarfsgerecht versorgt werden. Die Notfallreform muss bundesweit dafür sorgen, dass Hilfesuchende zielgenau gesteuert werden, um in die richtige Versorgungsebene zu kommen. Wir haben jetzt die Chance, mit der Notfallreform einheitliche und gleichwertige Versorgungsstrukturen aufzubauen. So kann die Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsstellen abgebaut werden, davon profitieren sowohl das medizinische Personal vor Ort als auch unsere Patientinnen und Patienten. Das NotfallGesetz enthält viele richtige Ansatzpunkte, damit Versorgungsstrukturen für unsere Versicherten leichter zugänglich werden, diese Verbesserungen werden von uns begrüßt.“
Damit Hilfesuchende effizienter in die richtige – ambulante oder stationäre – Versorgungsebene geleitet werden, sieht das NotfallGesetz folgende Maßnahmen vor: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden Akutleitstellen einrichten, flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) werden als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstruktur aufgebaut, zudem sollen Akutleitstellen und Rettungsleistellen in Form von Gesundheitsleitsystemen kooperieren.
Sicherstellungsauftrag der KVen wird konkretisiert
Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen in der notdienstlichen Akutversorgung nun konkretisiert werden soll. Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die notdienstliche Akutversorgung täglich 24 Stunden erfolgen. Versorgt werden dann Notfälle, die umgehend medizinisch behandelt werden müssen, sich aber auf kurzfristig erforderliche Maßnahmen beschränken können. Das ist im Grundsatz richtig und wichtig. Dennoch sollte ein Ausbau der bestehenden Strukturen mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personalprobleme stellen. „Wir begrüßen ein zukünftiges Mehr an Digitalisierung und Transparenz. Im akuten Notfall, wenn unsere Versicherten eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, wird das eine echte Hilfe sein“, so Stoff-Ahnis.
Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle
INZ bzw. Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche werden als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle für Hilfesuchende an Krankenhäusern flächendeckend etabliert. Hier arbeiten zugelassene Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammen, sodass immer eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Erstversorgung bereitsteht. Patientinnen und Patienten gelangen durch ein Ersteinschätzungsverfahren direkt in die jeweils geeignete Versorgungsebene.
Beide Reformschritte werden vom GKV-Spitzenverband seit Langem für eine Reform der Notfallversorgung gefordert.
Erfahrung des G-BA nutzen und gesetzlich einbinden
„Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen die zentralen Strukturvorgaben für die Standortauswahl von INZ und für die Durchführung des Ersteinschätzungsverfahrens in den INZ sowie für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf der Bundesebene festgelegt werden. Eine Aufgabe die dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Institution der Selbstverwaltung per Gesetz übertragen werden sollte, denn hier liegen die Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung vor“, betont Stoff-Ahnis.
Bundeseinheitliche Vorgaben für den Rettungsdienst noch in die Notfallreform einbinden
Neben den im Gesetzesentwurf bereits enthaltenen Regelungen, die die Notfallversorgung neu aufsetzen, sollte auch der Rettungsdienst in das Gesetzgebungsverfahren eingegliedert werden. Der Rettungsdienst müsste mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben arbeiten, digital vernetzt sein und die Vergütungssystematik müsste erfolgreich umgebaut werden, damit Hilfesuchende effizient in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden können. Erst dann wäre es möglich, dass Notaufnahmen und das dort tätige medizinische Fachpersonal entlastet wird.