ERKLÄRUNG DES VERWALTUNGSRATES - BERLIN, 04.04.2022 Impfpflicht kann Impfquote erhöhen

GKV-Spitzenverband Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat auf seiner Online-Sitzung am 23. März 2022 die folgende Erklärung zur Corona-Impfpflicht diskutiert und im Nachgang der Sitzung schriftlich beschlossen. Die Veröffentlichung der Erklärung erfolgte nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens am 4. April 2022.

Die Pandemie hat das deutsche Gesundheitswesen in den letzten beiden Jahren mehrfach nahe an seine Belastungsgrenzen geführt. In den besonders vulnerablen Personengruppen und insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen waren und sind viele Tote zu beklagen. Aber auch Jüngere können schwer erkranken oder an den Folgen einer Covid-Erkrankung versterben. Bei der Erforschung von Long-Covid stehen wir erst am Anfang und bei der Behandlung vor erheblichen Herausforderungen. Aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen im Infektionsgeschehen und neuer Covid-19-Varianten mussten in den einzelnen Wellen immer wieder massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und auch persönlicher Freiheiten erfolgen. Die Corona-Pandemie hat darüber hinaus auch zu großen Belastungen für die Wirtschaft geführt.

Mit den gut verträglichen Impfstoffen steht ein Instrument zur Verfügung, das einen Ausweg aus der nicht enden wollenden Spirale von jahreszeitlichen Infektionsanstiegen, neuen Virusvarianten und drastischen Kontaktbeschränkungen bietet. Leider ist es in Deutschland noch nicht gelungen, dass sich ausreichend Menschen impfen lassen. In der Fachwelt wird daher ganz überwiegend für den Herbst und Winter dieses Jahres erneut eine kritische Situation vorausgesagt.

Daher ist eine möglichst hohe Impfquote notwendig. Dazu kann eine Impfpflicht beitragen. Allerdings muss ihre Ausgestaltung auch praktikabel und umsetzbar und die Kontrolle und Durchsetzung sachgerecht geregelt sein. Der Staat darf das nicht auf Krankenkassen oder andere Dritte abwälzen. Im Deutschen Bundestag werden aktuell mehrere parlamentarische Initiativen zum Umgang mit dem Impfen gegen das Coronavirus beraten. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes unterstützt ausdrücklich, dass mit drei Gesetzesinitiativen über die Einführung einer Impfplicht, wenn auch in unterschiedlichster Ausgestaltung, beraten wird. Die Zahl der Unterstützer aller drei Initiativen aus der Mitte des Parlaments erreicht zusammengefasst nach aktuellem Stand eine deutliche Mehrheit im Deutschen Bundestag. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erneuert vor diesem Hintergrund seinen dringenden Impfappell an jeden Einzelnen. Impfstoffe schützen und minimieren nachweislich das Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Sofern keine medizinische Kontraindikation vorliegt, soll jeder sich selbst vor schweren Verläufen schützen und außerdem seinen gesellschaftlichen Beitrag leisten, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. So ist es möglich, alle Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen der Erkrankung zu schützen. Gleichzeitig wird die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und anderer kritischer Infrastrukturen gestärkt. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei auch die Vermeidung möglicher anderweitiger Folgen von Kontaktbeschränkungen mit psychosozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen durch sonst ggf. notwendig werdende Eingriffe in die Grundrechte. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bekräftigt daher, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Aktivitäten bei der Information und Beratung ihrer 73 Millionen gesetzlich Versicherten nochmals intensivieren werden.