ERKLÄRUNG DES VERWALTUNGSRATES - BERLIN, 17.01.2024 Nachhaltige Finanzreform statt weiterer Vergütungszusagen zulasten der Beitragszahlenden!

GKV-Spitzenverband

Auf seiner Sitzung am 17. Januar 2024 hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands die nachstehende Erklärung verabschiedet:

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Bundesgesundheitsminister entschieden auf, die nachhaltige finanzielle Stabilisierung der GKV auf die Prioritätenliste zu nehmen. Im Rahmen einer Reform müssen sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite angegangen werden. Daran wird der Verwaltungsrat die weiteren Vorhaben des Ministers messen. Die Reformen der Notfallversorgung und des Krankenhausbereiches müssen endlich vorankommen. Statt einer ungesteuerten Finanzierung ineffizienter Strukturen muss die Krankenhausversorgung bedarfsgerecht, qualitäts- und zukunftsorientiert ausgestaltet werden. Außerdem sind Maßnahmen auszuschließen, die die ohnehin angespannte Finanzsituation weiter verschärfen und zu weiteren Beitragssatzerhöhungen führen, wie z. B. die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen.

Zum Jahreswechsel sind die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen spürbar gestiegen. Grund für den im Vergleich zu den Vorjahren sprunghaften Anstieg ist der anhaltende Ausgabenzuwachs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Inzwischen müssen die Beitragszahlenden im Durchschnitt bereits 1,7 % ihrer beitragspflichtigen Einkommen für den Zusatzbeitrag aufbringen. Im Jahr 2020 lag der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz noch bei 1,0 %. Das kann so nicht weitergehen! Der Gesetzgeber muss dringend Maßnahmen für eine tatsächlich nachhaltige Finanzreform auf den Weg bringen und dem ungebremsten Anstieg der Zusatzbeiträge entgegentreten. Der Bund muss seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen und darf diese nicht auf die Beitragszahlenden abwälzen. Mit den Erhöhungen zum Jahreswechsel wird eine Finanzierungslücke von 3,2 Mrd. Euro geschlossen.

Beitragsspirale durchbrechen

Zentrales Ziel muss es sein, die Beitragsspirale zu durchbrechen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten kostendeckenden Beiträge für Bürgergeld-Beziehende und die Dynamisierung des Bundeszuschusses bleiben unerlässlich, um eine verantwortungsgerechte Finanzierung staatlicher Aufgaben sicherzustellen. Die Subventionierung des Bundeshaushaltes durch die Beitragszahlenden muss endlich ein Ende haben! Den Beitragszahlenden werden insgesamt deutlich mehr als 10 Mrd. Euro pro Jahr vorenthalten! Eine wichtige Voraussetzung für stabile GKV-Finanzen sind zudem funktionierende Instrumente zur Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die zuletzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ enthalten zwar dahingehend Ansatzpunkte, sie tragen dem inzwischen dringlichen Handlungsbedarf aber nicht ausreichend Rechnung. Es ist stark zu bezweifeln, dass die genannten ausgabenseitigen Maßnahmen tatsächlich die erhofften Effizienzverbesserungen erzielen. Hinzu kommt, dass verschiedene Pläne des Ministeriums eine finanzielle Stabilisierung sogar konterkarieren würden! Vor diesem Hintergrund warnt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes eindringlich vor gesetzlichen Maßnahmen, die zu weiteren Ausgabensteigerungen ohne wesentliche Verbesserung der Versorgung führen. Manifeste Versorgungsdefizite werden nicht dadurch gelöst, immer mehr Geld in reformbedürftige Strukturen zu schütten.

Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht weiterentwickeln

Die Sorge um eine funktionierende Versorgung im Notfall treibt viele Menschen um. Die Reform der Notfallversorgung ist deshalb als besonders dringlich anzusehen! Dies betrifft auch die Krankenhausversorgung. Der Verwaltungsrat setzt sich nachdrücklich dafür ein, im Rahmen des laufenden Reformprozesses die Versorgungsbedarfe von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken. Statt einer ungesteuerten Finanzierung ineffizienter Krankenhausstrukturen muss die Krankenhausversorgung bedarfsgerecht, qualitäts- und zukunftsorientiert ausgestaltet werden. Die aktuelle Diskussion über zusätzliche Finanzmittel, die nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden sollen, ist deshalb grundlegend verfehlt.

Ähnliches gilt auch für die aktuell vorgestellten Pläne zur ambulant ärztlichen Versorgung. Die finanzielle Situation der niedergelassenen Ärzteschaft ist unverändert sehr gut. Von einer Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen würden nicht Versorgerpraxen im ländlichen Raum profitieren, sondern vor allem Praxen in ohnehin überversorgten Gebieten. Für Patientinnen und Patienten ergeben sich daraus keine Vorteile in der Versorgung. Eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen hingegen führt kurz- und mittelfristig zu Mehrausgaben in Milliardenhöhe für die Beitragszahlenden und verfestigt die Über- und Fehlversorgung vor allem in Ballungsregionen. Völlig indiskutabel sind Forderungen nach einer Entbudgetierung für die fachärztliche Versorgung. Den Versorgungsboykott der niedergelassenen Ärzteschaft kritisieren wir in aller Deutlichkeit – er findet auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten statt!

Einnahmen- und Ausgabenseite in den Blick nehmen

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Bundesgesundheitsminister entschieden auf, die nachhaltige finanzielle Stabilisierung der GKV auf die Prioritätenliste zu nehmen. Im Rahmen einer Reform müssen sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite angegangen werden. Insbesondere sind Maßnahmen auszuschließen, die die ohnehin angespannte Finanzsituation weiter verschärfen. Daran wird der Verwaltungsrat die weiteren Vorhaben des Ministers messen.