Auch in der Ergotherapie kann ab 1. Oktober 2022 wieder per Video behandelt werden. Das hat jetzt die Schiedsstelle entschieden. Somit ist die Videotherapie nun wieder für alle Heilmittel-Bereiche mit Ausnahme der Podologie möglich. Entsprechende Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie waren zum 31. März 2022 ausgelaufen.
„Versicherte profitieren nun in allen großen Bereichen der Heilmittel-Versorgung von den Möglichkeiten der Videobehandlung. Damit ist die Versorgung mit telemedizinischen Leistungen – auch unabhängig von der Corona-Pandemie – dauerhaft gesichert. Die Videobehandlung ist für Versicherte und Leistungserbringende eine wichtige Ergänzung in der Heilmittelversorgung,“ zeigt sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, überzeugt.
Auf Basis der Vereinbarung können ab 1. Oktober 2022 alle ergotherapeutischen Maßnahmen – mit Ausnahme von Hausbesuchen, thermischen Anwendungen und ergotherapeutischen Schienen – als telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherten der Videobehandlung zustimmen. Sie können dies auch ablehnen oder ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Für diesen Fall ist festgelegt, dass die Behandlung ohne Unterbrechung in der Ergotherapie-Praxis fortgeführt werden kann.
Zugelassene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können in dieser Form bis zu 30 Prozent aller Behandlungen pro Quartal als Videobehandlung erbringen.
Hinsichtlich der technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für alle Heilmittelbereiche die gleichen Standards: Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist an die entsprechende Übersicht für Ärztinnen und Ärzte angelehnt.