PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 17.10.2024 Krankenhausreform nicht weiter verwässern

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes

Stefanie Stoff-Ahnis

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

„Heute wird der Deutsche Bundestag – rund zwei Jahre nach Beginn der zähen Beratungen zwischen Bund und Ländern – die Krankenhausreform beschließen. Vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Reformstaus, der eine Weiterentwicklung der stationären Versorgung bei steigenden Kosten verhindert hat, sollte das KHVVG am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Es ist wichtig, dass endlich Reformen angestoßen werden, die sowohl zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten führen, aber auch die fachlichen Ressourcen von medizinischem Fach- und Pflegepersonal und die Entwicklung der Fallzahlen im stationären Bereich berücksichtigen könnten.

Wir blicken konstruktiv nach vorn, kritisieren aber weiterhin die enormen Umsetzungskosten des KHVVG und die Folgen für die Beiträge der GKV-Beitragszahlenden. Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Koalition die verfassungsrechtlichen Bedenken den Transformationsfonds betreffend ignoriert hat. Die Finanzierung des Transformationsfonds ist in großen Teilen verfassungswidrig. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass es hier zu einer fairen und verfassungskonformen Finanzierung kommt.

Bei der Reform-Umsetzung in den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, dass das hohe Gut ‚Gesundheit für alle‘ finanzierbar bleibt. Eine konzentrierte, aber gut erreichbare und besser definierte stationäre Versorgung ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Dass erstmals einheitliche Grundlagen für die Krankenhausplanung in 16 Bundesländern geschaffen werden, das ist die eigentliche Errungenschaft des KHVVG.

Notwendig bleibt auch nach der Beschlussfassung des KHVVG, die Bedarfsperspektive der GKV-Versicherten sowie Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Eine Abkehr von der reinen DRG-Mengenfinanzierung für Krankenhäuser ist im KHVVG nicht erkennbar. Bedauerlich sind auch die Qualitätsabstriche. Aus Patientensicht muss ausgeschlossen werden, dass für den ländlichen Raum andere Qualitätsmaßstäbe angelegt werden.

Unser Appell an den Bundesrat lautet, jetzt den Weg für das KHVVG freizumachen, damit wir mit der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft beginnen können. Wir können uns nicht erlauben, auf die perfekte Reform zu warten und so den Reformstau weiter vorantreiben. Wir brauchen jetzt Veränderungen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und auch die Bedingungen für die Krankenhäuser selbst. Eine Blockade durch den Bundesrat kann sich das System nicht mehr leisten.“