„Auch in Zukunft wollen wir bei neuen Leistungen geprüfte Qualität, nachgewiesenen Nutzen und echten Fortschritt für die Patientinnen und Patienten. Dafür brauchen wir zuverlässige und transparente Verfahren und keine Entscheidungen, die auf Anweisung eines Ministers mal so und mal so getroffen werden können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, mit Blick auf einen gestern öffentlich gewordenen Änderungsantrag aus dem Bundesgesundheitsministerium. Mit Hilfe dieses Änderungsantrages sollen Regeln der Qualitätssicherung und Transparenz („Methodenbewertung“) bei Entscheidungen über neue Leistungen außer Kraft gesetzt werden. Diese Änderungen sollen an das Gesetz zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters angehängt werden.
Neue Leistungen schnell einführen
„Wir wollen, dass neue Leistungen so schnell wie möglich bei den 72 Millionen gesetzlich Versicherten ankommen“, so Pfeiffer weiter. „Je schneller, desto besser – so lange die Qualität und die Patientensicherheit dabei nicht auf der Strecke bleiben. Jeder konstruktive Vorschlag, dafür die gesetzlichen Grundlagen zu ändern, wird von uns begrüßt. Aber was jetzt in Form eines Änderungsantrags aus dem Gesundheitsministerium vorliegt, ist ein gewaltiger Schritt auf dem Weg, Qualitätsentscheidungen des gemeinsamen Bundesausschusses durch spontane Ministerentscheidungen zu ersetzen. Egal, wer Minister ist und von welcher Partei er kommt.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss tagt jeden Monat in öffentlichen Sitzungen und macht seine Entscheidungsprozesse stets transparent.