PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 24.09.2019 Patientensicherheit in der Psychiatrie gestärkt – Erstmals müssen Krankenhäuser Personalmindestvorgaben verbindlich einhalten

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes.

Dr. Doris Pfeiffer

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am vergangenen Donnerstag die Erstfassung einer Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) beschlossen – mit Zustimmung der Patientenvertreter sowie der Ländervertreter. Ab dem 01. Januar 2020 müssen die Kliniken ihr Personal aufstocken und erstmals verbindliche personelle Mindestvorgaben einhalten. Das gilt für alle psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen. Damit konnte der GKV-Spitzenverband eine seiner wichtigsten Forderungen durchsetzen.

„Ein Meilenstein für die Patientensicherheit“, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Erstmals gibt es verbindliche Vorgaben, wieviel Fach- und Pflegepersonal für die psychiatrische und psychosomatische stationäre Versorgung von erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt werden muss. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen, die dem Schutz von Patienten und Mitarbeitenden dienen.“

Der G-BA hat die Durchschnittswerte der bisher geltenden Psychiatrie-Personalverordnung als Orientierungswert übernommen und zur neuen Mindestanforderung erklärt, die von den Krankenhäusern nicht unterschritten werden darf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wollte die Mindestvorgaben 20 Prozent niedriger ansetzen. Viele Krankenhäuser sind nun besonders gefordert und müssen mehr Personal für die Patienten bereitstellen, denn bisher wurden die Personalvorgaben von ca. der Hälfte der Krankenhäuser nicht eingehalten. Im ersten Jahr drohen den Krankenhäusern keine Sanktionen bei Verstößen gegen die PPP-Richtlinie.

Die Nachweispflicht für die Krankenhäuser gilt nun pro Station und nicht mehr für das ganze Krankenhaus: Die Mindestvorgaben müssen für alle Berufsgruppen, d.h. für Ärzte, Pflegefachkräfte, Psychologen, Spezialtherapeuten, Bewegungstherapeuten und Sozialarbeiter nachgewiesen werden: „Die monatliche und stationsweise Dokumentation wird für Transparenz sorgen. Nur so kann nachvollzogen werden, ob das Personal auch wirklich dort eingesetzt wird, wo es hingehört: bei den Patienten auf der Station“, unterstreicht Dr. Doris Pfeiffer die erstmals eingeführten Berichtspflichten für Stationen. Alternative Behandlungseinheiten werden in der Weiterentwicklung geprüft.

Ab dem 01. Januar 2020 verbessert die PPP-Richtlinie die psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Ab dann werden die Minutenwerte deutlich erhöht, die die Patienten pro Woche therapeutisch erhalten. Zum Beispiel erhöht sich dadurch das psychologische Personal um 60 Prozent in der Erwachsenenpsychiatrie. In der Intensivbehandlung für Erwachsene wurde das Pflegepersonal um 10 Prozent erhöht.

Ein völlig neuer Behandlungsbereich wird für eine intensive psychotherapeutische Behandlung mit mehr Personal geschaffen, und das sowohl in der Psychiatrie als auch in der Psychosomatik. Ziel ist es, die Psychotherapie im Krankenhaus zu stärken und eine menschenwürdige Betreuung für Akutkranke anzubieten. Dies dient dem Schutz besonders verletzlicher Patienten auf den Akut- und Demenzstationen sowie den Kinder-und Jugendstationen.

Die Bedeutung von Genesungsbegleitern für eine leitliniengerechte Patientenversorgung wird in der neuen PPP-Richtlinie hervorgehoben. Der G-BA plant eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Nachjustierung der PPP-Richtlinie.

Dir PPP-Richtlinie tritt am 01. Januar 2020 in Kraft – sofern das Bundesministerium für Gesundheit diese nicht beanstandet. Basis für die Beratungen im G-BA waren umfassende Evidenzrecherchen zu national und international vorliegender Literatur sowie Standards in der Personalausstattung, Auswertungen der existierenden S3-Leitlinien zu psychischen Störungen und zahlreiche Expertenworkshops. Über ein Stellungnahmeverfahren waren zusätzlich die betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und weitere Institutionen wie die Patientenvertretung oder die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di., einbezogen.

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