STATEMENT - BERLIN, 29.11.2018 Fehlerhafte Klinikabrechnungen: Krankenkassen weisen Vorwürfe zurück – Dialogangebot bekräftigt

GKV-Spitzenverband

In Anbetracht der Diskussion über angeblich unnötige Klagen der Krankenkassen gegen fehlerhafte Klinikabrechnungen erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen:

„Im Interesse der 72 Millionen gesetzlich Versicherten sowie der rund 2000 Kliniken in Deutschland ist es an der Zeit, zum Dialog zurück zu kehren und gemeinsam an konstruktiven Lösungen zu arbeiten, statt stets erneut zu polarisieren. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen täglich die Versorgung ihrer Versicherten sicher; ohne Ansehen der Person, des Einkommens oder von Vorerkrankungen. Den Vorwurf insbesondere aus den Reihen der Krankenhausvertreter, die Krankenkassen würden deren Versorgung gefährden, weisen wir auf das Schärfste zurück!

Die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen verwalten die zur Versorgung der Versicherten erforderlichen Beitragsgelder treuhänderisch und stehen deshalb ganz besonders in der Verantwortung, mit diesen Geldern wirtschaftlich umzugehen. Deshalb müssen sie auch die Abrechnungen der Krankenhäuser auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

Bisher hatten die Krankenkassen vier Jahr Zeit, um gegen fehlerhafte Abrechnungen vorzugehen. Diese Frist wurde innerhalb weniger Tage durch ein Gesetz rückwirkend auf zwei Jahre verkürzt. Von der drohenden Verjährung sind sämtliche Forderungen der Krankenkassen erfasst. Demnach auch solche Forderungen, die ohne jeden Zweifel gerechtfertigt sind, weil die Krankenhäuser beispielsweise falsch abgerechnet oder unberechtigterweise von ihnen nicht abzuführende Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben. Die Krankenkassen mussten die Ansprüche gerichtlich geltend machen, weil nur so die Verjährung der Forderungen verhindert werden konnte. Mit Hilfe der Klagen wurden die Ansprüche der Beitragszahler geschützt. Dadurch wurde Zeit gewonnen, gemeinsam an konstruktiven Lösungen zu arbeiten. Die deshalb vereinzelt erhobenen Vorwürfe gegen Vorstände gesetzlicher Krankenkassen weisen wir entschieden zurück.“