In Deutschland gab es noch nie so viele Ärzte, die für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung standen wie derzeit. Bis auf wenige Ausnahmen in ländlichen Regionen bestehen vor allem in den bevorzugten städtischen Regionen und im Bereich der fachärztlichen Versorgung Überkapazitäten. Dennoch warten viele Patienten wochenlang auf einen Termin beim Facharzt. Mit der Einführung der Terminservicestellen im Jahr 2016 wurde dieses Problem angegangen, aber nicht gelöst. Seit Mai 2019 gibt es mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) neue Vorgaben, um den Patienten mehr Sprechstunden und schnellere Termine anzubieten.
Schon bisher durchschnittlich 29 Wochenstunden Sprechzeit
Eine im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Spätsommer 2018 durchgeführte FORSA-Umfrage unter 1.400 niedergelassenen Haus-, Kinder- und Fachärzten zeigte, dass diese im Schnitt 29 Stunden pro Woche Sprechzeit (inkl. Hausbesuche) anbieten. Die Spanne reichte dabei von rund 27 Wochenstunden bei Hals-Nasen-Ohren-Ärzten über rund 28 Wochenstunden bei Orthopäden, Augen- und Kinderärzten sowie 29 Wochenstunden bei Gynäkologen bis zu etwas über 30 Wochenstunden bei Hausärzten.
Es war dennoch richtig und notwendig, die Mindestsprechstundenzahl mit dem TSVG gesetzlich auf 25 Wochenstunden zu erhöhen. Denn ein weiteres Ergebnis der Umfrage war, dass ein nicht unerheblicher Anteil weit unter diesen Zeiten bleibt. Insgesamt bieten 25 Prozent der befragten Einzelpraxen mit Vollzulassung weniger als 25 Sprechstunden (inklusive Hausbesuche) pro Woche an und acht Prozent sogar weniger als 20 Sprechstunden. So bieten beispielweise 30 Prozent der Augenärzte in Einzelpraxen weniger als 25 Sprechstunden pro Woche an. In der Fachgruppe der Gynäkologen bleibt gut jeder Fünfte (21%) unter dieser Marke.
Eine weitere Vorgabe durch das TSVG ist auch, dass bestimmte Facharztgruppen wie Frauen- und HNO-Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten müssen. Für die dort erbrachten Leistungen werden sie extrabudgetär vergütet. Dies gilt auch für Leistungen bei neu aufgenommenen oder durch eine Terminservicestelle vermittelten Patienten.