Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Ausweitung der Mindestsprechzeiten für niedergelassene Ärzte erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Für seine Patienten da zu sein, ist die Kernaufgabe des Arztberufes. Über die ohnehin gute Vergütung hinaus kann es dafür, dass ein Arzt für den direkten Patientenkontakt zur Verfügung steht, keine Bonuszahlungen geben.
Es ist die gesetzliche Aufgabe der niedergelassenen Ärzte, die ambulante Versorgung der Patienten sicherzustellen. Dafür müssen sie nach geltender Rechtslage mindestens 20 Stunden in der Woche Sprechstunden anbieten. Und wenn zur Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags 20 Stunden Sprechstunden nicht reichen, dann müssen sie entsprechend einen größeren Anteil ihrer Arbeitszeit für Sprechstunden reservieren. Dies ist bei nahezu allen Ärzten seit langem gelebter Alltag. Diese Schwerpunktsetzung auf Sprechzeiten führt jedoch nicht zu einer Ausweitung der Arbeitszeit. Entsprechend ist auch keine zusätzliche Vergütung notwendig.
Ärzte werden aus den Portemonnaies der Beitragszahler gut bezahlt. Im Durchschnitt gibt jeder von ihnen pro Jahr über 660 Euro für die ärztliche Behandlung aus. Wir haben in Deutschland kein Problem mit zu geringer Ärztevergütung, sondern mit der Terminvergabe insbesondere bei niedergelassenen Fachärzten.“