STATEMENT - BERLIN, 22.08.2018 Auch 2019 steigen die Arzthonorare

GKV-Spitzenverband

Am 21. August 2018 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung des Orientierungswertes und die Berechnung für die Veränderungsrate bei der morbiditätsorientierten Vergütung für 2019 geeinigt. Die im Erweiterten Bewertungsausschuss einstimmig getroffene Entscheidung sieht vor, dass der Orientierungswert, also der Preis für die einzelne Leistung, im kommenden Jahr um 1,58 Prozent steigt, was einem Honorarzuwachs von rund 550 Millionen Euro entspricht. Die Veränderungsrate für die Morbidität wird, so die vorläufigen Berechnungen, zu einem zusätzlichen Vergütungsumfang von rund 70 Millionen Euro führen.

„Wie das heutige Ergebnis einmal mehr zeigt, funktioniert die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. „550 Millionen Euro zusätzlich durch den höheren Orientierungswert und 70 Millionen Euro mehr für den Anstieg der Morbidität sind ein gutes Ergebnis, denn damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern. Durch den erwarteten Mengenanstieg bei den Einzelleistungen rechnen wir als GKV-Spitzenverband noch einmal mit rund 400 Millionen Euro Honoraranstieg. Darüber hinaus werden die Arzthonorare im kommenden Jahr vermutlich noch stärker steigen, denn die Politik hat im Rahmen der laufenden Gesetzgebung weitere Honorarerhöhungen angekündigt".

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