Im Zusammenhang mit der laufenden politischen Diskussion über die Frage der künftigen Bemessung der Beiträge für die Empfänger von Versorgungsbezügen hat sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auf seiner heutigen Sitzung positioniert. Er befürwortet mehrheitlich die Anwendung des halben allgemeinen Beitragssatzes für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen. Dies soll ab 2019 auch für die kassenindividuellen Zusatzbeiträge gelten. Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat dafür ausgesprochen, in einer Protokollnotiz festzuhalten, dass er eine Kompensation der entgangenen Beiträge erwartet.