Aus Gründen der besseren Versorgung der Versicherten und der Patientensicherheit begrüßt die gesetzliche Krankenversicherung die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen. Grundlage hierfür muss ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes sowie arbeits- und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument sein, welches verpflichtend anzuwenden ist. Baldmöglichst sollten die Krankenhäuser verpflichtet werden, für jede Schicht und für jede Station die Einhaltung der Untergrenzen nachzuweisen und transparent zu machen. Angaben zu monatsbezogenen Durchschnittswerten verschleiern Patientengefährdungen, da unterbesetzte Schichten durch überbesetzte Schichten rechnerisch kompensiert werden können. Dies ist inakzeptabel.
Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes sollte zudem die Erweiterung der Pflegepersonaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus geregelt werden. Zielführender wäre es, die Grenzen für alle Stationen (und nicht für Abteilungen) festzulegen. Für den Fall einer Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen sollten Maßnahmen gesetzlich verankert werden, die eine Anpassung der Patientenströme an die vorhandenen Personalkapazitäten sicherstellen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt die Einführung des Selbstkostendeckungsprinzips für Pflegeausgaben ab. Es ist gesundheitspolitisch ein Irrweg, sämtliche Pflegeausgaben rundweg als „wirtschaftlich“ zu definieren. Dies könnte dazu führen, dass Pflegekräfte zweckfremd eingesetzt würden. Auch hier wäre die Einführung eines am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes Personalbemessungsinstruments sinnvoll, um den Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
Pflegepersonaluntergrenzen und zusätzliche Ausgaben für Pflege dürfen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation sein. Es kommt nicht nur darauf an, dass das Geld bei der Pflege ankommt, die Pflege muss auch beim Patienten ankommen. Dafür sind aufwandsarme digitale Erfassungssysteme für Pflegeleistungen als Basis für eine umfassende Verbesserung der Qualitätssicherungsinstrumente zu entwickeln.
Zur Verbesserung der Pflege bedarf es verpflichtender Vorgaben zur Personalausstattung aller Bereiche im Krankenhaus. Nur so kann im Sinne der Versicherten/Patienten eine gute Versorgung sichergestellt werden.
Neben den Personalproblemen sollten die strukturellen Probleme im stationären Bereich nicht aus den Augen verloren werden.