STATEMENT - BERLIN, 31.01.2018 Mindestens 30 Stunden Sprechstunde pro Woche für GKV-Patienten gefordert

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen zum Thema Gesundheit fordert Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte. „Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Rückgrat der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Deutschland. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass die 90 Prozent der Bevölkerung, die dieses System tragen, bei der Terminvergabe in Arztpraxen nicht benachteiligt werden. Für uns steht im Vordergrund, dass das Sprechstundenangebot verbessert wird. Wir wollen, dass die Mindestanzahl an Sprechstunden auf 30 Stunden pro Woche festgelegt wird. Dies sollte eine verbindliche Vorgabe werden. Und so, wie es Sanktionen gibt, wenn jemand sich nicht an eine neue Verkehrsregel hält, so müsste auch ein Verstoß gegen neue Vorgaben für das Mindestangebot an Sprechstunden sanktioniert werden. Dies wäre die Aufgabe der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, denn sie haben die Aufsicht über die niedergelassenen Ärzte.“

„Erst durch die Honorare der 72 Millionen gesetzlich Versicherten ist auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung in Deutschland überhaupt nur möglich. Das System der privaten Krankenversicherung ist auf die Finanzierung der medizinischen Infrastruktur in Deutschland durch die GKV angewiesen“, sagte Herr v. Stackelberg gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Aus den Portemonnaies der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung wurden 2016 im Durchschnitt an jede Arztpraxis 380.000 Euro überwiesen. Dafür kann man doch wohl erwarten, sich bei der Terminvergabe nicht hintenanstellen zu müssen, wie es offensichtlich bei zahlreichen Arztpraxen der Fall ist!“