PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 19.09.2017 Honorare für niedergelassene Ärzte steigen

GKV-Spitzenverband

Heute hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2018 entschieden. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro.
  • Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet.
  • Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro.

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes erklärte: „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“.

Nach der heutigen Entscheidung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt.

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