Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der einstimmig getroffene Beschluss sieht die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolgt die Vergütung zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren extrabudgetär.
Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen geschaffen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz. Sie sehen vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen unterstützen soll, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung (Notfalldatensätze) ermöglichen.
Beide Vertragspartner stellen fest, dass mit dem erfolgreichen Ende der Vorarbeiten nun die Industrie am Zuge ist. Sie muss die notwendigen Geräte-Updates entwickeln, testen und den Praxen zur Verfügung stellen, damit das Notfalldatenmanagement technisch auch durchgeführt werden kann. Die Vergütung der technischen Komponenten für das Notfalldatenmanagement regelt die Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur. Sie ist ebenfalls vom GKV-Spitzenverband und der KBV geschlossen worden.