"Dass Ärzte künftig für die gesetzlich Versicherten – also 90 Prozent der Bevölkerung - mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten müssen, ist ein guter Schritt. Die ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen gehört allerdings zu den Kernaufgaben der niedergelassenen Ärzte mit ihren Kassenärztlichen Vereinigungen - und dafür werden die Ärzte aus den Portemonnaies der Beitragszahler auch gut bezahlt. Schon ohne dieses Gesetz erhalten die niedergelassenen Ärzte im kommenden Jahr über 1,2 Milliarden Euro zusätzliches Honorar. Muss es wirklich noch mehr sein?
Bereits heute zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Gesamtdurchschnitt vom Hausarzt bis zur radiologischen Gemeinschaftspraxis pro Jahr über 380.000 Euro Honorar an jede Arztpraxis. Vor diesem Hintergrund ist schwer nachvollziehbar, dass Ärzte für eigentlich doch selbstverständliche Leistungen, wie beispielsweise das Behandeln von Patienten im Rahmen einer offenen Sprechstunde, Zuschläge bekommen sollen.
Den verpflichtenden Ausbau der Terminservicestellen halten wir für dringend geboten, denn zu oft müssen gesetzlich Versicherte zu lange auf einen Facharzttermin warten. Wenn die Terminvergabe und -vermittlung nicht richtig funktioniert, dann ist das ein innerärztliches Problem, welches auch durch eine ggf. verbesserte innerärztliche Verteilung des Honorars gelöst werden sollte.
Für echte Zusatzleistungen erhalten die Ärzte bereits heute auch zusätzliches Honorar. So zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise bei Sprechstunden am Samstag für jeden einzelnen Patienten über die normale Vergütung hinaus einen Zuschlag von rund 11 Euro. Aber mehr Geld in Form von Zuschlägen oder dergleichen alleine dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in ihrer Gesamtheit die Aufgaben im Bereich der Sprechzeiten und der Terminvergabe nicht länger vernachlässigen, lehnen wir ab“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.