Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), hat sich heute in neuer personeller Besetzung zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Künftig werden die Entscheidungen über den Leistungskatalog für etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherte in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium getroffen.
Anlässlich der heutigen konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss ist eine ganz besondere Institution im deutschen Gesundheitswesen, denn dort wird von Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten sowie den Vertretern der Krankenhäuser und der Krankenkassen gemeinsam entschieden, welche Therapien und Leistungen die Krankenkassen im Rahmen der geltenden Gesetze bezahlen und welche nicht. Diese Entscheidungen werden im Vorfeld stets mit den ebenfalls anwesenden Patientenvertretern ausführlich erörtert. Es ist gut, dass diese Entscheidungen von gewählten Vertretern der verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen getroffen werden und nicht etwa Gegenstand von Wahlkämpfen sind. Die gute Versorgung der Versicherten bleibt, trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen, unser Ziel. Wir als GKV-Spitzenverband werden darauf achten, dass die gesetzlich Versicherten auch künftig am medizinischen Fortschritt teilhaben. Was medizinisch notwendig ist, muss auch künftig zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören."
In dem Beschlussgremium werden die so genannten Leistungserbringer durch je zwei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie einen Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung repräsentiert. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind fünf Vertreter des GKV-Spitzenverbandes in dem Gremium. Sämtliche Entscheidungen des G-BA werden in dieser Besetzung getroffen, unabhängig davon, ob es sich um vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische, stationäre Versorgung oder Aspekte der Qualitätssicherung handelt. Zudem sind, wie auch bisher, Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt. Die Sitzungen sind öffentlich. Die neue Struktur des nunmehr einheitlichen und sektorenübergreifenden Gemeinsamen Bundesausschusses ergibt sich aus der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das für den G-BA ab 1. Juli 2008 diese neue Struktur vorsieht.