PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 04.07.2008 Krankenkassen zahlen 2009 bereits 1,5 Milliarden Euro mehr für Kliniken - Bundesländer sind in der Pflicht

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband lehnt den auf der Gesundheitsministerkonferenz gefundenen Kompromiss als Freifahrtschein für die Bundesländer ab. Die Einigung belastet allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Als eine Säule der Krankenhausfinanzierung stehen die gesetzlichen Krankenkassen zu ihrer Verantwortung und zahlen die laufenden Betriebskosten. Im vergangenen Jahr 50,8 Milliarden Euro. Bereits ohne neue gesetzliche Änderungen werden die Krankenkassen den Kliniken ab 2009 rund 1,5 Milliarden Euro mehr überweisen. Dieses Geld speist sich aus der Grundlohnsummensteigerung sowie aus der auslaufenden Anschubfinanzierung für Integrierte Versorgungsverträge und dem Wegfall des so genannten „Sanierungsbeitrags“. „Die Kassen kommen ihren finanziellen Verpflichtungen voll und ganz nach. Wenn die Länder dies ebenfalls täten, wären die Krankenhäuser insgesamt gut finanziert“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbands.

Länder zahlen immer weniger für die Krankenhäuser

Seit 1972 sind die Länder als zweite Säule der Krankenhausfinanzierung in der Pflicht, die Investitionen in Großgeräte, wie moderne Röntgengeräte, die Gebäudesubstanz usw. zu finanzieren. Kamen sie anfangs dieser Verpflichtung nach, ist dies heute kaum noch der Fall. Die Investitionsquote (der Anteil an öffentlichen Fördermitteln an den Krankenhausausgaben von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, GKV und PKV) sank von ca. 25 Prozent auf ca. 5 Prozent. Während die Länder 1993 insgesamt noch 3,9 Mrd. Euro für Krankenhausinvestitionen ausgaben, waren es 2006 nur noch 2,7 Mrd. Euro. Den Ländern wurde 1972 das Recht zur Krankenhausplanung zugestanden, weil sie die Finanzierung von Neubauten und der laufenden Investitionen übernommen hatten.

Es wäre besser, vorerst auf eine Krankenhausreform zu verzichten, als den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz als Ausgangspunkt für diese Reform zu nehmen.

Ein solcher Kompromiss, der allein die Beitragszahler belastet und die Bundesländer bei einer vagen Selbstverpflichtung belässt, ist kein Weg, um die stationäre Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist im kommenden Jahr auch ohne eine Krankenhausreform gesichert, es besteht kein zwingender Gesetzgebungsbedarf.

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