STATEMENT - BERLIN, 13.02.2009 Krankenhausreform zementiert alte Strukturen

GKV-Spitzenverband

Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 das zustimmungsfreie Gesetz zur Krankenhausreform abschließend beraten. Damit steht fest, dass auf die Krankenkassen und deren Beitragszahler eine finanzielle Mehrbelastung von mindestens 4,1 Milliarden Euro zukommt. Im Gesundheitsfonds sind seitens der Bundesregierung jedoch nur 3,5 Milliarden Euro veranschlagt worden. „Diese Finanzierungslücke sehen wir mit großer Sorge. Wie die fehlenden Millionen ausgeglichen werden sollen, weiß noch niemand“, so Johann-Magnus von Stackelberg, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes. Konsequenz aus dieser Gesetzgebung: Die Wahrscheinlichkeit, dass Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen, steigt deutlich.

Trotz einiger Änderungen im Laufe der Gesetzgebung zeigt sich, dass die Reform ineffiziente Strukturen und Abläufe in den Kliniken konserviert, statt den Strukturwandel einzuleiten. Von Stackelberg: „Die Grundprobleme in der stationären Versorgung sind mit dieser Reform nicht gelöst. Weder wurden die Zahlungen der Länder für die notwendigen Investitionen verbindlich fixiert, noch Wettbewerbsimpulse durch den Einstieg in selektive Verträge gesetzt. Insgesamt also eine verpasste Chance. Eine Gesetzgebung, die das Engagement von innovativen Krankenhäusern und Kassen für eine moderne, gute und günstige Versorgung der Versicherten belohnt, lässt weiter auf sich warten.“ Mehr ...

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