PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 01.09.2009 Arzneimittel-Festbeträge sparen 4,3 Milliarden Euro

GKV-Spitzenverband

Arzneimittel-Festbeträge sind seit nunmehr 20 Jahren ein Erfolgsmodell. Dauerhaft sichern die Erstattungshöchstgrenzen Krankenkassen und Versicherten eine qualitativ hochwertige und zugleich bezahlbare Arzneimittelversorgung. Am 1. September 1989 traten die ersten Festbeträge für zehn Wirkstoffe der Stufe 1 in Kraft. Seit damals konnten die gesetzlichen Krankenkassen mit Hilfe der Festbeträge insgesamt 36,4 Milliarden Euro einsparen, allein in diesem Jahr werden es 4,3 Milliarden Euro sein.

System Festbeträge

Festbeträge stellen Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel dar. Nach den Vorgaben des Paragraphen 35 SGB V bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden können. Sowohl die Auswahl der Wirkstoffe als auch die Gruppenbildung werden durch ein Anhörungsverfahren von Arzneimittelexperten wie Pharmavertretern und Wissenschaftlern begleitet. Den erstattungsfähigen Höchstbetrag setzt, ebenfalls nach einem Anhörungsverfahren, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes fest. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge mit der aktuellen Marktlage abgeglichen und bei Bedarf modifiziert.

Da Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union ist, in dem die Arzneimittelhersteller ihre Preise ohne jegliche staatliche Regulierung frei festlegen können, sind Festbeträge ein wichtiges Instrument zum Gegensteuern. Heute decken die Festbeträge 73 Prozent der Verordnungen und 43 Prozent des Umsatzes des Arzneimittelmarktes in der GKV ab.

Arzneimittelpreise bleiben durch Festbeträge stabil

Arzneimittelfestbeträge gelten für alle rund 70 Millionen GKV-Versicherten, gleichgültig, in welcher Krankenkasse sie versichert sind. Sie sind wirkstoffbezogen und daher nicht auf Präparate bestimmter Hersteller festgelegt. Ein Großteil der Festbetragswirkstoffe ist nicht mehr patentgeschützt und generisch im Markt. Dass die Arzneimittelpreise in Deutschland seit 1989 überwiegend stabil geblieben sind, ist im Wesentlichen ein Erfolg der Festbeträge. Das machte Deutschland in Sachen Festbetragssystem europaweit zum Vorreiter. Nachahmer fand das Verfahren in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Spanien, Belgien sowie Italien.

Zuzahlungsbefreiungen entlasten Kassen und Versicherte

Eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2006 griff eine Anregung der gesetzlichen Krankenkassen auf, die es ermöglicht, besonders günstige Festbetrags-Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung (mindestens fünf, höchsten zehn Euro) zu befreien. Diese neue Regelung brachte weitere Einsparungen für Patienten und Kassen in Millionenhöhe. Allein von Juli 2006 bis April 2009 konnten 24 Millionen Versicherte davon profitieren, dass Arzneimittelhersteller ihre Preise deutlich unter Festbetrag gesenkt haben, und sparten insgesamt 680 Millionen Euro an Zuzahlungen. Die Krankenkassen ihrerseits konnten mithilfe der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen 490 Millionen Euro einsparen. Und auch die Ärzte haben Vorteile. Sie können durch die Verordnung besonders günstiger Arzneimittel ihre Arzneimittel-Richtgrößen einhalten und müssen keine Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen erwarten. Bis Mitte August 2009 sind bereits mehr als ein Drittel aller Festbetragsarzneimittel ohne Zuzahlung verfügbar.

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