PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 31.08.2009 Arzneimittel-Festbeträge für zwei Gruppen festgesetzt und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für eine Festbetragsgruppe festgelegt

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband hat am 26.08.2009 die Festbeträge für zwei Festbetragsgruppen festgesetzt. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei krampfartigen Schmerzen im Bauchraum sowie zur Behandlung der Schizophrenie.

Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in beiden Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.

Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss nach einem Anhörungsverfahren durch Beschlüsse vom 19.02.2009 und 18.06.2009 die zwei Festbetragsgruppen gebildet. Anschließend hatte der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 19.06. bis 17.07.2009 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.

Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 26.08.2009 werden im Bundesanzeiger Nr. 131 vom 03.09.2009 bekannt gemacht. Sie stehen ab 03.09.2009 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich Versorgungsbereiche der GKV > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Diese neuen Festbeträge treten zum 01.11.2009 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 55 Mio. Euro pro Jahr.

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für eine weitere Festbetragsgruppe festgelegt

Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 26.08.2009 auch einen Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung für die neue Festbetragsgruppe der Stufe 2 mit Inkrafttreten zum 01.11.2009 gefasst. Für diese Gruppe konnten Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden, da hierdurch Einsparungen für die GKV zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt 226 Festbetragsgruppen mit rund 24.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.

Im Bundesanzeiger Nr. 131 vom 03.09.2009 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 26.08.2009. Der Beschluss steht ab 03.09.2009 mit weiteren Servicedateien unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich Versorgungsbereiche der GKV > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Dokumente und Links