Zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses erklärt der GKV-Spitzenverband: "Ich bin froh, dass wir in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten bei der Vergütung der einzelnen ärztlichen Leistung, dem so genannten Orientierungspunktwert, Preisstabilität erreichen konnten. Durch diese Preiskomponente wird es im kommenden Jahr keine neuen Belastungen für die gesetzliche Krankenversicherung geben.
Weil in einer alternden Gesellschaft die Menschen häufiger krank werden, müssen sie auch häufiger behandelt werden. Für den so ansteigenden Behandlungsbedarf muss die GKV auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zusätzliches Geld für die Arzthonorare bereit stellen. Insgesamt werden die Krankenkassen deshalb im kommenden Jahr rund eine Milliarde Euro zusätzlich für die medizinische Versorgung durch die niedergelassenen Ärzte zur Verfügung stellen.
Nach einer ersten vorsichtigen Schätzung gehen wir davon aus, dass die niedergelassenen Ärzte im kommenden Jahr rund 32 Milliarden Euro an Honoraren allein von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Das Ergebnis ist ein angemessener Kompromiss, der den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso gerecht wird wie dem medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.