"Neue strafrechtliche Regelungen könnten zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, um gegen kriminelle Geschäfte zwischen Ärzten und Krankenhäusern vorzugehen. Das sollte auf jeden Fall geprüft werden. Wenn monetäre und nicht mehr medizinische Gründe für die Patientenbetreuung entscheiden, muss dagegen vorgegangen werden. Das eigentliche Problem ist die Beweisführung. Viele Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sind sinnvoll, weil sie die Qualität der Versorgung verbessern. Wenn es aber nur um mehr Geld geht, muss eingegriffen werden. Bei Zuweiserprämien haben die Ärztekammern und die Institutionen der Krankenhäuser bereits heute Instrumente, um illegale Praktiken zu unterbinden. Es nützt wenig, allein das Instrumentarium zu erweitern, wenn davon kein Gebrauch gemacht wird. Wir fordern Ärzte und Krankenhäuser auf, Zuweiserprämien konsequent zu unterbinden", so Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.