Eine vielfältige Apothekenlandschaft sichert in Deutschland die Zubereitung und Ausgabe von Arzneimitteln an die gesetzlich Versicherten. Durch gesetzliche Regelungen und Verträge der GKV mit den Apotheken ist u. a. eine angemessene Vergütung der Apotheken durch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert.
Apothekenvergütung
Apothekenvergütung - kurz erklärt
Apotheken erhalten derzeit pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittels:
- einen preisabhängigen Zuschlag in der Höhe von drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises und
- einen Fixzuschlag in Höhe von 8,35 Euro
- einen Betrag in Höhe von 0,21 Euro, der von der Apotheke an den sogenannten Nacht- und Notdienstfonds weitergeleitet wird. Aus diesem Fonds erhalten nacht- und notdienstleistende Apotheken eine Pauschale. Die Höhe der Pauschale schwankt quartalsweise, da das Finanzvolumen des Fonds abhängig von der gesamten Anzahl abgegebener Fertigarzneimittelpackungen ist. Für das zweite Quartal 2023 wurde eine Pauschale von 423,32 Euro festgesetzt.
- sowie seit dem 15.12.2021 einen zusätzlichen Betrag von 0,20 Euro zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen nach § 129 Absatz 5e des Fünften Buches Sozialgesetzbuches. Auch dieser Betrag verbleibt nicht bei der Apotheke die das Arzneimittel abgegeben hat, sondern wird ebenfalls in den Nacht- und Notdienst-Fonds geleitet, aus dem die Erbringung dieser Dienstleistungen vergütet wird.
Die genannten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Apothekenabschlag nach § 130 SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten pro abgegebener, verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittelpackung einen Rabatt (Apothekenabschlag), der mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) auf 1,77 Euro (inkl. Umsatzsteuer) gesetzlich festgeschrieben wurde. Dies entspricht in etwa einem Betrag i. H. v. 1,49 Euro ohne Umsatzsteuer. Abweichend davon beträgt der Abschlag durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStab-Gesetz) befristet im Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2025 2 Euro je Arzneimittel (1,68 Euro ohne Umsatzsteuer).
Der Apothekenabschlag ist eine Kombination aus GKV-Skonto und Großkundenrabatt. Wie auch in anderen Bereichen üblich, bekommen die wichtigsten Kunden einen Preisnachlass. Den Apothekenabschlag erhalten die Krankenkassen von den Apotheken unter der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzung, dass sie die Apothekenrechnung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen.
Drei Beispiele für die Apothekenhonorierung bei Fertigarzneimitteln:
Gilenya 0,5mg Hartkapseln 98 Stück (zur Behandlung der Multiplen Sklerose)
Apothekeneinkaufspreis 5134,63 Euro; (Stand 15.09.2023)
Apothekenverkaufspreis (AVP inkl. Umsatzsteuer) 6.303,94 Euro.
Pro Packung:
8,35 Euro
+ 3 Prozent von 5134,63 Euro = 154,04 Euro
- 1,68 Euro (netto) Apothekenabschlag
= 160,71 Euro pro Packung die bei der abgebenden Apotheke verbleiben (Stand September 2023)
Berodual N Dosieraerosol 3 x 10 ml (Asthma-Spray)
Apothekeneinkaufspreis 55,61 Euro; (Stand 15.09.2023)
Apothekenverkaufspreis (AVP inkl. Umsatzsteuer) 78,59 Euro.
Pro Packung:
8,35 Euro
+ 3 Prozent von 55,61 Euro =1,67 Euro
- 1,68 Euro (netto) Apothekenabschlag
= 8,34 Euro pro Packung die bei der abgebenden Apotheke verbleiben (Stand September 2023)
Orladeyo 150 mg Hartkapseln 98 Stück (Mittel zur Behandlung des Hereditären Angioödems)
Apothekeneinkaufspreis 42.116,44 Euro; (Stand 15.09.2023)
Apothekenverkaufspreis (AVP inkl. Umsatzsteuer) 51.632,54 Euro.
8,35 Euro
+ 3 Prozent von 42.116,44 Euro = 1263,49 Euro
- 1,68 Euro (netto) Apothekenabschlag
= 1270,16 Euro pro Packung die bei der abgebenden Apotheke verbleiben (Stand September 2023)
Apothekenstruktur
Pressestatements
- Statement: Landapotheken stärken
- Statement: GKV-Finanzen, Frühchenversorgung und höhere Honorare für Ärzte
- Statement: Positionspapier zu patentgeschützten Arzneimitteln: Echte Innovationen fördern und die Versorgung stärken
- Statement: Strukturen und Regeln müssen sich den Patientenbedürfnissen anpassen
- Statement: Stackelberg: Apothekenhonorar neu verteilen
- Statement: Umsatzschwelle entpuppt sich als Alibi-Lösung gegen Mondpreise
- Pressemitteilung: Hilfstaxe: Angebot der Apotheker hält nicht, was es verspricht
- Pressemitteilung: Arzneimittelversorgung in Deutschland - Modernisierungsschub notwendig!
- Statement: Neue Chance am Verhandlungstisch nutzen
- Statement: Kompromiss bei der Substitutionsausschlussliste wäre möglich gewesen
- Statement: Apotheken-Großkundenrabatt: Krankenkassen schlagen vorläufige Abschlagsregelung vor
- Statement: Apotheker erklären Rabattverhandlungen für gescheitert – GKV verhandlungsbereit
- Statement: Apothekenabschlag weiter offen - Einigung nach wie vor möglich
- Statement: Apotheker wollen mehr Honorar
- Statement: Rechtssicherheit, aber keine Lösung
- Statement: Apotheker dürfen nicht doppelt profitieren
- Statement: Apothekerverband will mehr Geld für Apotheker
Dokumente und Links
- Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 05.06.2023 zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) (PDF, 833 KB)
- Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 09.09.2020 zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (PDF, 202 KB)
- Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 09.09.2020 zum Antrag „Sicherung einer patientennahen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung durch Apotheken“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2019 (PDF, 92 KB)
- Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 09.09.2020 zum Antrag „Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten – Produktion in Europa stärken“ der FDP-Fraktion vom 05.05.2020 (PDF, 63 KB)
- Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 09.09.2020 zum Antrag „Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten – Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten“ der Fraktion DIE LINKE vom 16.04.2019 (PDF, 58 KB)
- Positionspapier: Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung (PDF, 476 KB)
- Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums vom 27.11.2017: Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise
- Arzneimittelpreisverordnung