STATEMENT - BERLIN, 15.11.2012 Apotheker erklären Rabattverhandlungen für gescheitert – GKV verhandlungsbereit

GKV-Spitzenverband

Heute hat der Deutsche Apothekerverband angekündigt, die Verhandlungen für gescheitert erklären zu wollen und in der Folge die Schiedsstelle anzurufen. Dazu erklärt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes:

„Wir halten die Verhandlungstür offen und fordern die Verbandsvertreter der Apotheker auf, sich weiteren Gesprächen nicht zu verweigern. Nachdem die Erhöhung der Apothekervergütung ab dem 1. Januar 2013 feststeht, muss es doch nun unser gemeinsames Ziel sein, eine einvernehmliche Lösung über die Höhe des zukünftigen Großkundenrabatts für die gesetzlichen Krankenkassen zu finden. Wir wollen eine Lösung, die sowohl den Interessen der Patienten und Beitragszahler als auch denen der Apotheken gerecht wird.“

Hintergrundinformation:
Die jüngere Geschichte des GKV-Großkundenrabatts

Für 2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung die Vergütung der Apotheker um 25 Cent pro Packung angehoben.

Jetzt verhandeln der deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband darüber, wie hoch der GKV-Großkundenrabatt im kommenden Jahr sein wird. In der Vergangenheit wurde dieser meist per Gesetz festgelegt.

2006 – März 2007

Die GKV erhält pro Packung 2,00 Euro GKV-Großkundenrabatt (14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes)

April 2007 – Ende 2008

Die GKV erhält pro Packung 2,30 Euro GKV-Großkundenrabatt (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz).

Für die Jahre 2009 und 2010 sollten sich DAV und GKV-Spitzenverband auf die Höhe des GKV-Großkundenrabatts verständigen. Dies gelang nicht.

2009

Keine Einigung. Schiedsstelle legte den GKV-Großkundenrabatt auf 1,75 Euro fest. Der GKV-Spitzenverband klagte gegen diese Entscheidung und bekommt vor dem Sozialgericht Berlin Recht. Der DAV ging in Berufung. Derzeit ist das Verfahren beim Landessozialgericht anhängig.

2010

Keine Einigung. Schiedsstelle legte den GKV-Großkundenrabatt wieder auf 1,75 Euro fest – allerdings unter dem Vorbehalt, dass in dem Rechtsstreit für 2009 die 1,75 Euro für 2009 bestätigt werden würden. Der DAV klagte gegen diesen Schiedsspruch. Die Klage landete direkt beim Landessozialgericht und ist ebenfalls noch nicht entschieden.

2011 und 2012

Im Arzneimittelmark-Neuordnungsgesetz wurde festgelegt, dass der GKV-Großkundenrabatt ab 2011 und für 2012 2,05 Euro betragen soll.

2013

Über die Höhe des GKV-Großkundenrabatts für das Jahr 2013 sollen sich der DAV und der GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungswege verständigen. Ausgangspunkt für die Verhandlungen ist nach Überzeugung des GKV-Spitzenverbandes der zuletzt gesetzlich festgelegte Wert von 2,05 Euro.

Noch weiter zurück geht die Bundesregierung in der Beantwortung einer kleinen Anfrage. Diese finden Sie auf der unten verlinkten Themenseite zur Apothekenhonorierung.

Dokumente und Links